Überlassung von Büropersonal; extern nach AÜG besetzt - Verstößt das gegen Gesetze?
Brauche Hilfe ;) Wir sind noch ein relativ junges Gremium (seit April 2008 im Amt) und haben uns durch fast alles durchgewurstelt. Nun haben wir nach § 40 BetrVG eine Bürokraft für uns angefordert und auch die interne Ausschreibung verlangt. Der AG hat uns die interne Ausschreibung zugesichert, tgleichzeitig aber mitgeteilt, dass die Stelle auf jeden Fall extern nach AÜG besetzt wird. Verstösst das gegen Gesetze (Benachteiligung vorhandenen AN o. Ä.)? Danke für jeden Hinweis!!!
Community-Antworten (1)
18.03.2009 um 08:19 Uhr
@Smalllord Der Betriebsrat hat bei der Auswahldes Büropersonals zwar kein Auswahl-, aber ein Mitspracherecht.So kann der Betriebsrat eine vom Arbeitgeber vorgeschlagene Person ablehnen,da das Vertrauensverhältniszwischen Bürokraft und Betriebsrat zu berücksichtigen ist. Hier findest du ein schönes Beispiel http://wwwa.jura.uni-tuebingen.de/reichold/lehre/arbeitsrecht2und3/material/5/Kap_3/59_Fall_Rechtsstellung_BR.pdf
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