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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freies Wochende und per Dienstanweisung trozdem Arbeiten kommen - Ist das rechtens??

BN
BR Neuling
Jan 2022 bearbeitet

Hallo bin neu im BR und habe eine Frage: eine Kollegin ist erkrankt und eine andere wurde gefragt ob sie einspringt (an ihrem freien Wochenende, samstags) sie sagte das sie dann absolut nicht kann, am nächsten Tag kam sie zur Arbeit und siehe da es steht ein Frühdienst für Samstag drin!! Auf Nachfrage beim Vorgesetzten, bekam Sie zur Antwort Sie müssen Kommmen!! DAs ist eine Dienstanweisung!!! Nun ; Ist das rechtens?? Die Kollegein ist ziemlich verzweifelt .Bitte antwortet schnell da es schon dieses Wochende betrifft. Wir sind ein Seniorenstift und die Kollegin Ist Serviskraft im Restaurant. Vielen Dank im voraus

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

26.01.2006 um 00:33 Uhr

Sind das jetzt Überstunden? Mehrarbeitsstunden? Habt ihr einen Dienstplan? Wird das ArbZG beachtet? Hat sie genug freie Wochenenden? Tarifvertrag? Fragen in die Anonymität des Forums...

BN
BR Neuling

26.01.2006 um 06:31 Uhr

Ja wir haben einen Dienstplan (4 Wochenplan), der aber dauernd rot ist durch Ändereungen durch Krankheit, nicht das man nicht einspringen würde, aber wenn man wirklich nicht kann?? Zu den freien Wochenenden ; naja eigentlich alle 2 Wochen freies wenn nicht sowas dazwischen konmmt, was allerdings momentan wieder häufig vorkommt. Unser Servis ist momentan unter besetzt;da das neue Personal entweder nicht mehr wiederkommt nach 1 Tag oder wegen Nichtigkeiten in der Probezeit gekündigt wird. Unsere Neueinstellung sind zu Zeit nur 400 € Käfte. Wir als neuer BR müssen und erstmal reinarbeiten (Vorgezogene Neuwahlen durch Teilaustritt des alten BR) Arbeitgeber ist nicht sehr kooperativ, befürchtet nämlich das sich in den anderen Niederlassungen auch ein BR gründet,

W
Wally

06.02.2006 um 13:01 Uhr

Ihr als BR müsst dem Dienstplan vor dem Aushängen zustimmen . Erst mit Eurer Unterschrift ist er gültig und zwar für beide Seiten ( AN + Arb.geber ) verbindlich . Alle Dienste , die darüber hinaus gehen , sind freiwillig , müssen im Einvernehmen geklärt werden und können nicht per Diensanweisung angeordnet werden . Weigerung erfordert Stehvermögen .

Tipp : jeder AN hat das Recht auf Aushändigung seines persönlichen DP , so kann mann auch bei Änderungen im ausgehängten DP , die nicjht abgesprochen wurden , anhand des pers. DP auf die verbindlichen Dienste des Ursprungs -DP hinweisen . Müsst ihr zur Not gerichtlich einfordern .

Der Arbeitgeber ist zuständig dass genügend Personal da ist , nicht die AN !

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