Erstellt am 25.01.2006 um 23:33 Uhr von Kölner
Sind das jetzt Überstunden? Mehrarbeitsstunden?
Habt ihr einen Dienstplan?
Wird das ArbZG beachtet? Hat sie genug freie Wochenenden?
Tarifvertrag?
Fragen in die Anonymität des Forums...
Erstellt am 26.01.2006 um 05:31 Uhr von BR Neuling
Ja wir haben einen Dienstplan (4 Wochenplan), der aber dauernd rot ist durch Ändereungen durch Krankheit, nicht das man nicht einspringen würde, aber wenn man wirklich nicht kann?? Zu den freien Wochenenden ; naja eigentlich alle 2 Wochen freies wenn nicht sowas dazwischen konmmt, was allerdings momentan wieder häufig vorkommt. Unser Servis ist momentan unter besetzt;da das neue Personal entweder nicht mehr wiederkommt nach 1 Tag oder wegen Nichtigkeiten in der Probezeit gekündigt wird. Unsere Neueinstellung sind zu Zeit nur 400 € Käfte. Wir als neuer BR müssen und erstmal reinarbeiten (Vorgezogene Neuwahlen durch Teilaustritt des alten BR) Arbeitgeber ist nicht sehr kooperativ, befürchtet nämlich das sich in den anderen Niederlassungen auch ein BR gründet,
Erstellt am 06.02.2006 um 12:01 Uhr von Wally
Ihr als BR müsst dem Dienstplan vor dem Aushängen zustimmen .
Erst mit Eurer Unterschrift ist er gültig und zwar für beide Seiten ( AN + Arb.geber ) verbindlich . Alle Dienste , die darüber hinaus gehen , sind freiwillig , müssen im Einvernehmen geklärt werden und können nicht per Diensanweisung angeordnet werden . Weigerung erfordert Stehvermögen .
Tipp : jeder AN hat das Recht auf Aushändigung seines persönlichen DP , so kann mann auch bei Änderungen im ausgehängten DP , die nicjht abgesprochen wurden , anhand des pers. DP auf die verbindlichen Dienste des Ursprungs -DP hinweisen . Müsst ihr zur Not gerichtlich einfordern .
Der Arbeitgeber ist zuständig dass genügend Personal da ist , nicht die AN !