Hallo Forum,
Folgende Situation:
Wir sind ein Betrieb mit mehreren Geschäftsstellen und einer Hauptverwaltung.
Bei uns wurde das Nichtraucherschutzgesetz umgesetzt, so dass in den Büroräumen sowie in den Dienstwagen nicht mehr geraucht werden darf (das ist auch OK). Nun schreibt der Arbeitgeber vor, diese Pausen auszustempeln. Der GBR nickte hierzu OHNE von den örtlichen Betriebsräten das Okay eingeholt zu haben.
Nun zu meinen Fragen:
1. Fällt das Ausstempeln der Pausen unter das Mitbestimmungsrecht nach §87Abs. 1 + 2 und kann der GBR ohne Zustimmung der örtlichen Betriebsräte hierfür das Okay geben?
2. Fällt es unter das Mitbestimmungsrecht WIE abzustempeln ist? z.B. in der Hauptverwaltung ist der Stempelautomat direkt vor dem Raucherraum angebracht und in den Geschäftsstellen genau entgegengesetzt (also mit viel Wegezeit verbunden)
(Ich weiß, dass der AG nicht verpflichtet ist überhaupt Raucherräume zu stellen :o)
3. Wie sieht es mit den Aussendienstmitarbeitern aus, die keine Stempeluhr im Falle einer Raucherpause bedienen? Und Kontrollen sind ja hier etwas schwierig. (Wo kein Kläger, da kein Richter)
Für "nicht ausstempeln" werden schon Abmahnungen angedroht. Bei dem Büropersonal kann man das sehr gut über die Zeiterfassung kontrollieren.
Ist das alles nicht eine "Ungleichbehandlung"? Wie würdet Ihr Euch als Betriebsräte verhalten.
Hoffe auf eine angeregte Diskussion, da dieses wohl Thema fast in jedem Betrieb geworden ist.
Einen schönen Feierabend
Gruß Jamie