Mitbestimmung von Betriebsrat/GBR bei Pausenregelung
Hallo Forum, Folgende Situation: Wir sind ein Betrieb mit mehreren Geschäftsstellen und einer Hauptverwaltung. Bei uns wurde das Nichtraucherschutzgesetz umgesetzt, so dass in den Büroräumen sowie in den Dienstwagen nicht mehr geraucht werden darf (das ist auch OK). Nun schreibt der Arbeitgeber vor, diese Pausen auszustempeln. Der GBR nickte hierzu OHNE von den örtlichen Betriebsräten das Okay eingeholt zu haben. Nun zu meinen Fragen:
- Fällt das Ausstempeln der Pausen unter das Mitbestimmungsrecht nach §87Abs. 1 + 2 und kann der GBR ohne Zustimmung der örtlichen Betriebsräte hierfür das Okay geben?
- Fällt es unter das Mitbestimmungsrecht WIE abzustempeln ist? z.B. in der Hauptverwaltung ist der Stempelautomat direkt vor dem Raucherraum angebracht und in den Geschäftsstellen genau entgegengesetzt (also mit viel Wegezeit verbunden) (Ich weiß, dass der AG nicht verpflichtet ist überhaupt Raucherräume zu stellen :o)
- Wie sieht es mit den Aussendienstmitarbeitern aus, die keine Stempeluhr im Falle einer Raucherpause bedienen? Und Kontrollen sind ja hier etwas schwierig. (Wo kein Kläger, da kein Richter) Für "nicht ausstempeln" werden schon Abmahnungen angedroht. Bei dem Büropersonal kann man das sehr gut über die Zeiterfassung kontrollieren. Ist das alles nicht eine "Ungleichbehandlung"? Wie würdet Ihr Euch als Betriebsräte verhalten. Hoffe auf eine angeregte Diskussion, da dieses wohl Thema fast in jedem Betrieb geworden ist. Einen schönen Feierabend Gruß Jamie
Community-Antworten (2)
08.06.2005 um 17:34 Uhr
Ob der GBR das alleine entscheiden kann, keine Ahnung, ich würde das Thema aber in einer BV abklären.
Unabhängig davon halte ich es für irrelevant, ob der GBR zugestimmt hat, dass das Rauchen abgestempelt wird, denn das Rauchen ist ja keine Erbringung der Arbeitsleistung sondern Privatvergnügen (Ich bin Raucher :-) )
Der GBR wollte wohl hier eine einheitliche Regelung schaffen.
In dem Zusammenhang würde ich dann auch darauf bestehen, das in den Geschäftsstellen entsprechend dann halt auch Stempelautomaten am Rauchplatz aufgestellt werden.
08.06.2005 um 21:31 Uhr
Hallo Rollie, Danke für Deine Antwort. Jetzt nur noch eine Frage: Können wir die Gleichbehandlung einfordern (Stempelkisten alle gleich anbringen)? Oder ist das good will vom AG? Gruß Jamie ;o)
Verwandte Themen
Ersatzmitglied im GBR
ÄlterHallo Ihr Wissenden, hab hier erneut ein Problem mit unserem GBR-V: Ein Kollege und ich sind GBR-Mitglieder. Nun ist Morgen GBR-Sitzung und mein GBR-Kollege hat Urlaub. Der GBR-V hat nun einen and
neuer GBR: Ersatzmitglied zum Vorsitzenden gewählt...
ÄlterDurch Unternehmensfusion haben wir nun ein Unternehmen mit zwei Standorten mit jeweils eigenem BR (1x 9BR-Mitglieder, 1x 3 BR-Mitglieder). Nun soll ein GBR gegründet werden und hierzu fand die kons
Ersatzmitglied bei Verhinderung der GBR-Vorsitzenden wegen GBR Angelegenheit
ÄlterNoch eine Frage dieses Mal zur BR Arbeit und nicht zur Wahl. Wahlfragen haben wir eh so viele. Sorry dass ich auch eine gestellt habe. Hoffe das ist ok für Euch Kann man ein Ersatzmitglied in folge
Genehmigung für AG ohne (GBR-)Beschluss möglich?
ÄlterHallo, die Geschäftsführung bittet den GBR um eine (geringfügige, sozusagen die Form betreffende) Änderung im Zusammenhang mit einer Anlage zu einer GBV, die (mittlerweile) zeitkritisch ist/geworden
BR Gründung seitens des GBR - muss der GBR darauf warten bis sich 3 Leute gefunden haben die sich an den GBR wenden um in dieser BR losen Filale einen BR zu errichten?
ÄlterHallo Guten Morgen, wir sind ein Filialunternehmen im Einzelhandel mit 16 Filialen. Im Stammsitz und 3 weiteren Filalen existiert bereits ein BR, und auch ein GBR: Nun meine Frage ist denn ein GBR