Erstellt am 07.06.2005 um 07:39 Uhr von nidis
Hallo Bonny! Kenne jetzt keine gesetzliche Definition. Bei uns ist es im Tarifvertrag geregelt. Aber gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 hat der BR eine Mitbestimmung wo die Arbeitszeit beginnt.
Erstellt am 07.06.2005 um 09:59 Uhr von merlin
Die Arbeitszeit beginnt üblicherweise, wenn der AN die Arbeit an seinem Arbeitsplatz tatsächlich aufnimmt.
Erstellt am 07.06.2005 um 13:43 Uhr von Rollie
Dem würde ich mich anschließen, bzw. wenn er bei vorhandenener Zeiterfassung stempelt.