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Kurzarbeit bei Insolvenz - Gilt für uns noch Kurzarbeit oder Anwesenheitspflicht??-

C
ci-em
Jan 2018 bearbeitet

wir sind seit etwa 2monaten in kurzarbeit beschäftigt. Vor 2wochen wurde ein Insolvenzantrag eingereicht. ---Gilt für uns noch kurzarbeit oder anwesenheitspflicht??-wenn ja, ab wann?

Danke im voraus

1.50802

Community-Antworten (2)

R
Rollie

06.06.2005 um 19:42 Uhr

Die Frage kann Euch am besten vermutlich Euer Insolvenzverwalter beantworten.

C
ci-em

06.06.2005 um 20:16 Uhr

insolvenzverwalter hat sich noch nicht blicken lassen.....(sachbearbeiter arbeitet nur teilzeit!)

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