Kurzarbeit bei Insolvenz - Gilt für uns noch Kurzarbeit oder Anwesenheitspflicht??-
wir sind seit etwa 2monaten in kurzarbeit beschäftigt. Vor 2wochen wurde ein Insolvenzantrag eingereicht. ---Gilt für uns noch kurzarbeit oder anwesenheitspflicht??-wenn ja, ab wann?
Danke im voraus
Community-Antworten (2)
06.06.2005 um 19:42 Uhr
Die Frage kann Euch am besten vermutlich Euer Insolvenzverwalter beantworten.
06.06.2005 um 20:16 Uhr
insolvenzverwalter hat sich noch nicht blicken lassen.....(sachbearbeiter arbeitet nur teilzeit!)
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