Muß Arbeitgeber Freizeitwünsche bei der Dienstplanung berücksichtigen?
Darf ein Arbeitgeber die Freizeitwünsche der Arbeitnehmer, bei der Diensplanerstellung, ignorieren??? Ich arbeite im Handel an der Kasse und wir sind insgesamt 10 Kassiererinnen und werden nach dem ermäßen vom Chef eingeteilt. Es gibt einige, die haben ständig Frühschicht und wie z.B. ICH meistens Spätschicht - habe übrigens auch ein Kind und bin Alleinerziehende Mutter- das interessiert aber niemanden!
Bsp.: Ich wurde zum Geburtstag eingeladen, möchte gern Frühschicht machen und an diesem Tag nicht unbedingt bis 20:00h arbeiten.
Community-Antworten (1)
04.06.2005 um 19:50 Uhr
Gäb es denn keine Möglichkeit, mit einer Kollegin zu tauschen ? (Ruhezeiten beachten).
Was sagt Euer Betriebsrat dazu ?
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