Berücksichtigung der Freizeitwünsche, bei der Dienstplanung. Darf Chef machen was er will ?
Darf ein Arbeitgeber die Freizeitwünsche der Arbeitnehmer, bei der Diensplanerstellung, ignorieren???
Bsp.: Heute den 01.06.05 habe ich mir einen Termin beim Arzt geholt, der Termin ist aber erst in 4 Wochen. Aber mein Chef reagiert nicht darauf und teilt mich nach seinem ermessen ein, so das ich nicht den Arzttermin wahrnehmen kann.
Community-Antworten (2)
02.06.2005 um 00:29 Uhr
Für welchen Zeitraum werden die Dienste eingeteilt ?
02.06.2005 um 17:58 Uhr
Du musst Deine Arztbesuche zwar nach Möglichkeit so terminieren, dass Sie außerhalb der Arbeitszeit liegen. Wenn Dein Arbeitgeber Dich trotzdem einteilt, kannst Du dennoch zum Arzt gehen, und obendrein muss dir die Zeit als Arbeitszeit angrechnet werden. Kommt natürlich darauf an, ob der Besuch erforderlich ist.
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