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Wir sollen eine 5,5 Tage-Woche mit 7 Stunden-Schicht bekommen - Hat der BR Mitspracherecht?

M
Maiki
Jan 2018 bearbeitet

wir haben einen dienstvertrag in dem steht :wöchtl.arbeitszeit38,5 std in der 5tage woche,mit 7,7 std schichtdauer nun sollen wir die 5,5 tage woche 38,5 std mit einer 7 std schicht bekommen.

muß der AG da nicht eine änderungskündigung aussprechen? hat BR mitspracherecht? falls BR zustimmt,braucht es trotzdem änderungskündigung? viele fragen,die ihr mir hoffentlich beantwortet

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Community-Antworten (1)

R
Rollie

04.06.2005 um 19:56 Uhr

muß der AG da nicht eine änderungskündigung aussprechen?

nein, er kann mit dem Betriebsrat eine BV dazu abschließen.

hat BR mitspracherecht?

ja, §87, Verteilung der Arbeitszeit.

falls BR zustimmt...

kann man, wenn vertraglich anders vereinbart, vermutlich das Günstigkeitsprinzip anwenden

...,braucht es trotzdem änderungskündigung?

wenn man auf seinen geltenden Vertrag pocht, wird der AG vermutlich Äderungskündigung aussprechen (Mitbestimmungspflichtig)

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