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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Muss Kurzarbeit schriftlich von AN genehmigt werden ??

H
hajuezie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ist es richtig, dass der AG vom AN bei einer anstehenden Kurzarbeit sich das vom AN schriftlich bestätigen zu lassen? In dem Schreiben steht ein Zeitraum bis Mitte November. Ich danke vorab für eure Antworten. Gruß Jürgen

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Community-Antworten (3)

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merlin

02.06.2005 um 16:08 Uhr

Wir hatten auch mal Kurzarbeit, mußten damals aber nichts unterschreiben. Was genau soll da denn unterschrieben werden?

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hajuezie

02.06.2005 um 18:28 Uhr

Hi, da steht geschrieben, dass es nur noch 9 Std pro Woche sind, dass die KA bis mitte November festgelegt wird, Der Lohn sich natürlich an die 9 Std anlehnt. So ungefähr.

P
Perseus

03.06.2005 um 14:43 Uhr

bei vorgesehener Kurzarbeit sollte Der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung " Kurzarbeit " mit dem Arbeitgeber abschliesen. Ansonsten will sich der Arbeitgeber mit der Unterschrift wegen der geänderten Arbeitszeit die ja so nicht im Arbeitsvertrag steht rechtlich absichern.

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