Muss Kurzarbeit schriftlich von AN genehmigt werden ??
Hallo, ist es richtig, dass der AG vom AN bei einer anstehenden Kurzarbeit sich das vom AN schriftlich bestätigen zu lassen? In dem Schreiben steht ein Zeitraum bis Mitte November. Ich danke vorab für eure Antworten. Gruß Jürgen
Community-Antworten (3)
02.06.2005 um 16:08 Uhr
Wir hatten auch mal Kurzarbeit, mußten damals aber nichts unterschreiben. Was genau soll da denn unterschrieben werden?
02.06.2005 um 18:28 Uhr
Hi, da steht geschrieben, dass es nur noch 9 Std pro Woche sind, dass die KA bis mitte November festgelegt wird, Der Lohn sich natürlich an die 9 Std anlehnt. So ungefähr.
03.06.2005 um 14:43 Uhr
bei vorgesehener Kurzarbeit sollte Der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung " Kurzarbeit " mit dem Arbeitgeber abschliesen. Ansonsten will sich der Arbeitgeber mit der Unterschrift wegen der geänderten Arbeitszeit die ja so nicht im Arbeitsvertrag steht rechtlich absichern.
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