Definition von Arbeitzeit
Hallo,
wie genau muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass eine BV Arbeitszeit eingehalten wird? Kann er die Zeiten vor oder nach dem Ende der Gleitzeit als "Freizeit" definieren, oder muss er durch organisation dafür sorgen, dass in diesen Zeiten nicht gearbeitet wird?
Community-Antworten (1)
01.06.2005 um 18:01 Uhr
Er muß es "so genau" einhalten, wie es die Betriebsvereinbarung definiert.
Wenn ihr in der BV keine klaren Regelungen definiert habt, läßt es naturgemäßen Spielraum übrig.
Vielleicht kannst Du Dein Beispiel aber etwas konkretisieren :-)
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