Erstellt am 01.06.2005 um 15:46 Uhr von Rollie
Wenn es eine vertragliche Regelung zu Wochenarbeitszeiten gibt, kann der AG diese nicht einseitig reduzieren. Er könnte zwar den AN nach Hause schicken, ihm dafür aber keine Stunden in abzug bringen. Das ist meiner Meinung nach unternehmerisches Risiko.
Allerdings muß der AN trotzdem seine Arbeitskraft nachweislich anbieten :
Schau hierzu mal zum Thema Annahmeverzug.
Desweiteren halte ich Verrechnung mit Urlaub ggf. für bedenklich. Das BUrlG. regelt den Mindesturlaub. Dieser darf meines Wissens nicht unterschritten werden in Form von Stundenverrechnung.
http://dejure.org/gesetze/BGB/615.html
oder weniger juristisch :
http://www.juratrain.de/annahmeverzugdesag.html