W.A.F. LogoSeminare

Minusstunden und Kündigung

M
Mona
Jan 2018 bearbeitet

Kollege hat gekündigt, aber bis zum Ende des AV noch Minusstunden (von ihm nicht gewollt). Darf der AG verlangen, dass die ihm nun noch zustehenden Urlaubstage auf die freien Tage gelegt werden, um somit einen Teil der Minusstunden abzubauen? Hinzufügen möchte ich noch, dass der BR den AG seit laaaanger Zeit immer wieder auf diese ungewollten und auch vermeidbaren Minusstunden der MA hingewiesen hat. Kann es sogar passieren, dass das Gehalt gekürzt wird, wenn der AN sich weigert, dass die Urlaubstage auf die freien Tage gelegt werden? Eine BV gibt es dazu bei uns nicht. Wer kann ganz schnell sachkundigen Rat geben? Viele Dank!!!

98101

Community-Antworten (1)

R
Rollie

01.06.2005 um 17:46 Uhr

Wenn es eine vertragliche Regelung zu Wochenarbeitszeiten gibt, kann der AG diese nicht einseitig reduzieren. Er könnte zwar den AN nach Hause schicken, ihm dafür aber keine Stunden in abzug bringen. Das ist meiner Meinung nach unternehmerisches Risiko.

Allerdings muß der AN trotzdem seine Arbeitskraft nachweislich anbieten :

Schau hierzu mal zum Thema Annahmeverzug.

Desweiteren halte ich Verrechnung mit Urlaub ggf. für bedenklich. Das BUrlG. regelt den Mindesturlaub. Dieser darf meines Wissens nicht unterschritten werden in Form von Stundenverrechnung.

http://dejure.org/gesetze/BGB/615.html

oder weniger juristisch :

http://www.juratrain.de/annahmeverzugdesag.html

Ihre Antwort