Corona - Minusstunden - Kündigung
Guten Tag, Und zwar bin ich bei einer kleinen Zeitarbeitsfirma eingestellt. Seitdem das mit Corona angefangen hat gab es keine Arbeit mehr und somit habe ich viele Minusstunden angesammelt, wofür ich als AN ja nichts kann. Obwohl im Arbeitsvertrag ausdrücklich steht, dass mir wöchentlich 35 Stunden gutgeschrieben werden (ob ich eingesetzt werde oder nicht), wurde mitte März nur ein kleiner Teil meines Gehaltes ausgezahlt (ohne minusstunden), da es einfach keine Arbeit gab. Auf Rückfragen und Emails kamen weder oder antworten wie „Wir kümmern uns darum, die Buchhalterin ist im Urlaub“. Nun hab ich gestern die Kündigung zum 15.15.20 bekommen und nun stelle ich mir die frage habe ich noch das Recht auf die Minusstunden vom März + April oder verfallen die mit der Kündigung. Ich bitte um eine schnelle Antwort, damit ich noch zügig handeln kann. (Ich bin in der Probezeit) Danke !!
Community-Antworten (9)
14.05.2020 um 16:45 Uhr
Mit der Kündigung verfällt nichts. Am besten suchst du den Rechtsbeistand bei der Gewerkschaft (falls du Mitglied bist) oder suchst dir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht sein.
14.05.2020 um 17:16 Uhr
@ Kratzbürste: Macht denn eine Kündigungsschutzklage in der Probezeit Sinn? ;-)
14.05.2020 um 17:32 Uhr
Nein, die Kündigungsschutzklage bringt eher nichts.
Du musst dein austehendes Gehalt einfordern. Lasse dich da nicht nur vertrösten, denn oft ist entgegen gesetzlichen Fristen eine Verfallsfrist für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis auf 3 Monate im Arbeitsvertrag festgeschrieben. Der Gang zur Rechtsberatung ist auf jeden Fall sinnvoll!
14.05.2020 um 17:48 Uhr
Probezeit = 14 Tage Frist Kündigung erhalten 13.05. zum 15.05 - damit Frist nicht eingehalten und man sollte doch Kündigungsschutzklage einreichen.
Dazu gleich Lohnklage für den März / Apr / Mai
14.05.2020 um 17:53 Uhr
Kündigung zum 15.15.20 bekommen -- Kopfkratz -- zu wann genau hast Du die Kündigung in der Probezeit bekommen?
14.05.2020 um 18:05 Uhr
Ich hab die Kündigung gestern per post erhalten. Sie wurde am 07.05 erstellt und die Kündigungsfrist liegt zurzeit bei 1 Woche, aber mir geht es grösstenteils nicht darum, sondern um das Geld, worauf ich angewiesen bin. Wo und was kann ich denn jetzt tun? (Ich bin bei keiner Gewerkschaft)
14.05.2020 um 23:17 Uhr
§ 615 BGB Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.
14.05.2020 um 23:39 Uhr
Zitat Mojo23 : Ich hab die Kündigung gestern per post erhalten. Sie wurde am 07.05 erstellt und die Kündigungsfrist liegt zurzeit bei 1 Woche, ......................
Der 07.05 ist nicht maßgebend. Maßgebend ist der Zugang des Kündigungsschreibens. Wenn dir gestern das Kündigungsschreiben zugegangen ist, endet die Kündigungsfrist am 20.05.2020. Auf jedenfall den Briefumschlag aufheben.
§ 187 BGB Fristbeginn
(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt."
14.05.2020 um 23:41 Uhr
Warst Du länger als drei Monate beschäftigt ?
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