Hallo,
kann der Arbeitgeber anordnen, dass am Tage des Betriebsausfluges angefallene Überstunden in einer Tageseinrichtung für Kinder abzuleisten sind, wenn der/die Mitarbeiter/in nicht mitfahren möchte? Wir wissen, dass Urlaub nicht abverlangt werden kann; wie steht es mit Überstundenausgleich? Die Einrichtung ist auf jeden Fall geschlossen und andere Einsatzmöglichkeiten gibt es nicht.
Danke sehr, H. Rüggeberg