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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überstundenverwendung für den Betriebsausflug

H
Hanne
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kann der Arbeitgeber anordnen, dass am Tage des Betriebsausfluges angefallene Überstunden in einer Tageseinrichtung für Kinder abzuleisten sind, wenn der/die Mitarbeiter/in nicht mitfahren möchte? Wir wissen, dass Urlaub nicht abverlangt werden kann; wie steht es mit Überstundenausgleich? Die Einrichtung ist auf jeden Fall geschlossen und andere Einsatzmöglichkeiten gibt es nicht. Danke sehr, H. Rüggeberg

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Community-Antworten (1)

R
Rollie

31.05.2005 um 14:03 Uhr

Wieso Überstunden ?

Ob die Arbeit an einem anderen Ort abgeleistet werden muß, hängt davon ab, was vertraglich als Arbeitsort definiert ist.

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