müssen ArbN die nicht am Betriebsausflug teilnehmen wollen hierfür zwangsläufig einen Tag Urlaub nehmen, oder muss der ArbG ihnen die Möglichkeit geben an diesem Tag zu arbeiten??
Wer weiß eine Antwort, und kann mir sagen wo ich über diesen Sachverhalt zuverlässig nachlesen kann?
Danke im Voraus,
AtaTi
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