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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsausflug - muss man bei Nicht-Teilnahme Urlaub nehmen ?

A
AtaTi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

müssen ArbN die nicht am Betriebsausflug teilnehmen wollen hierfür zwangsläufig einen Tag Urlaub nehmen, oder muss der ArbG ihnen die Möglichkeit geben an diesem Tag zu arbeiten?? Wer weiß eine Antwort, und kann mir sagen wo ich über diesen Sachverhalt zuverlässig nachlesen kann? Danke im Voraus,

AtaTi

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

07.06.2006 um 22:52 Uhr

Ich finde den fred mit der Nr. 29845 ganz hilfreich. Da arbeiten sich einige Forumsgrößen ganz gut an dem Thema ab! Wenn es hilft...

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