Erstellt am 30.05.2005 um 16:43 Uhr von Rollie
Warum soll die Sollzeit bis zum 09.06. in Anrechnung kommen ?
Erstellt am 30.05.2005 um 16:51 Uhr von maiki
rückkehr aus der elternzeit
sie beginnt doch erst am 9.6,da müsste sich doch auch die sollAZ verringern,oder?
Erstellt am 30.05.2005 um 18:53 Uhr von Rollie
vielleicht habe ich meine Frage mißverständlich geschrieben, denn die Rückkehr war mir klar :-)
Meine Frage ging dahin, wie wurde begründet, das trotz Arbeitsbeginn zum 09.06. davon ausgegangen wird, die Sollstunden für den den ganzen Monat leisten zu sollen.
Ich gehe davon aus, das z.B. der Erziehungsurlaub zum 10.06.2002 angetreten wurde. Demnach hat man da ja auch nicht die Monatssollstunden erarbeitet (Ich lasse mal den Mutterschutz außen vor).
Erstellt am 30.05.2005 um 20:32 Uhr von maiki
an rollie
sie bekommt ein volles monatsgehalt,vielleidht deshalb