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Rückkehr aus der Elternzeit

M
Maiki
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin nimmt am 9.6. ihre Tätigkeit als Altenpflegerin wieder auf. Bis zum 8.6. ist sie noch in Erziehungsurlaub. Wie ist das mit der soll AZ? Sie müsste 168 Std bringen, kommt aber nur auf 116 Std. Beginnt sie ihr Arbeitsverhältnis gleich mit Minus-Std.

Ist das rechtens?

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Community-Antworten (4)

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Rollie

30.05.2005 um 18:43 Uhr

Warum soll die Sollzeit bis zum 09.06. in Anrechnung kommen ?

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Maiki

30.05.2005 um 18:51 Uhr

rückkehr aus der elternzeit sie beginnt doch erst am 9.6,da müsste sich doch auch die sollAZ verringern,oder?

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Rollie

30.05.2005 um 20:53 Uhr

vielleicht habe ich meine Frage mißverständlich geschrieben, denn die Rückkehr war mir klar :-)

Meine Frage ging dahin, wie wurde begründet, das trotz Arbeitsbeginn zum 09.06. davon ausgegangen wird, die Sollstunden für den den ganzen Monat leisten zu sollen.

Ich gehe davon aus, das z.B. der Erziehungsurlaub zum 10.06.2002 angetreten wurde. Demnach hat man da ja auch nicht die Monatssollstunden erarbeitet (Ich lasse mal den Mutterschutz außen vor).

M
Maiki

30.05.2005 um 22:32 Uhr

an rollie sie bekommt ein volles monatsgehalt,vielleidht deshalb

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