Erstellt am 30.05.2005 um 16:46 Uhr von Rollie
Einen "Anspruch" auf Abfindung hast Du nicht. Der AG könnte Dir im Rahmen des §1a Kündigungsschutzgesetz eine Abfindung anbieten.
Was soll daran verwegen sein. Du bist ja auch Arbeitnehmer und hast vielleicht finanzielle Verantwortung.
Die Frage wird sein, wie ginge es dann weiter. Bei Arebeitslosigkeit würdest Du vermutlich eine Sperre bekommen.
Erstellt am 01.06.2005 um 09:47 Uhr von Perseus
Auch wenn es bei Euch brennt, solltest Du dran denken, erstens hast Du als BR Kündigungsschutz,
zweitens bekommst Du mit Sichereheit eine Sperrfrist beim AL-Geld von Drei Monaten, die gesammtanspruchsdauer verkürzt sich auch um die drei Monate. Das alles ist allerdings auch davon abhängig was das Unternehmen zu zahlen bereit ist.
Die zu zahlenden Steuern solltest Du auch nicht vergessen.
Deswegen würde mich mal Dein Alter und die Betriebszugehörigkeitszeit interessieren..
Und wenn es brennt, habt Ihr sicher einen Sozialplan vereinbart ???? was sieht der für Abfindungsformel vor ?
Richtig Sinn macht Deine Idee nur , wenn Du älter als 58 Jahre bist und mindestens 50 tausend Euros Abfindung bekommst ! oder jünger, die Abfindung mitnimmst und nächsten Monat bei einem neuen Arbeitgeber anfangen kannst.
Und Deine Frage zur Abfindungshöhe- in der Regel 50 Prozent des Monatsgehaltes multipliziert mit der Betriebszugehörigkeit in Jahren. Minus Steuer je nach Alter !!