Erstellt am 08.06.2005 um 16:51 Uhr von Werner
Diese Kollegen brauchen keine Sonderopfer mehr zu bringen und bekommen die Arbeitszeit so gutgeschrieben, wie sie tasächlich auf der Fortbildung angefallen ist. Allerdings höchstens pro Tag soviel wie ein Arbeitnehmer in Vollzeit pro Tag arbeitet.