Hallo,
in unserer Firma wird die wöchentliche Arbeitszeit in einer BV mit 39 h festgeschrieben. Bei der Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen erhalten die ArbN einen Arbeitsvertrag mit 40 h pro Woche. Geht das?
Wenn der ArbG diese BV kündigt, wirkt sie dann nach, bis eine neue diesbezügliche abgeschlossen ist?

Vielen Dank im voraus.

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