Wöchentliche Mindesarbeitszeit im Bankgewerbe
Hallo, ich arbeite z.Zt. 25,5 Stunden/3 Tage in der Woche bei einer Bank. Nun wird ggf. eine halbe EU-Rente bewilligt. Bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten von rd. 1.337,-- € mtl. dürfte ich noch 14 Stunden arbeiten. Besteht nicht das Gesetzt, dass es mindestens 16 Stunden im Monat sein müssen. Danke für die Antwort. Grüsse
Community-Antworten (1)
22.06.2005 um 19:16 Uhr
Der Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist in § 313 SGB VI geregelt. Was das wiederum in Arbeitsstunden ausgedrückt bedeutet, hängt vom individuellen Stundenlohn bzw. Gehalt ab. Nähere Auskünfte kann sicher der zuständige Träger der Rentenversicherung (der die EU Rente bezahlt) geben.
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