Diskriminierung einer Teilzeitbeschäftigten?
Hallo, eine Mitarbeiterin (Bankgewerbe) mit Teilzeitarbeitsvertrag (65%) ist auf mich zugekommen, da aktuell die Zielvereinbarung für deas aktuelle Jahr ansteht. Sie soll lt. der vereinbarung (die sie noch nicht unterschrieben hat) aufgrund Ihrer hohen Gehaltseingruppierung (AT, für Kundenbetreuer sehr ungewöhnlich hoch, resultiert aber aus früherer Tätigkeit der Kollegin) trotz des AZ-Faktors von 65% 100% der Ziele erbringen, genauso, wie ein "normal" angestellter Mitarbeiter. Was kann ich der Kollegin mit an die hand geben? im TzBfG § 4 steht zwar, dass solche Mitarbeiter ggü. Vollzeitbeschäftigten nicht diskriminiert werden dürfen, handelt es sich hierbei um eine Diskriminierung? oder hat mir noch jemand einen anderen Ansatzpunkt?
Vielen Dank
Community-Antworten (2)
03.04.2007 um 23:31 Uhr
Bei uns ist das in der BV zum Zielverfahren explizit geregelt. Es sieht schon sehr nach einer Diskrminierung aus, aber bitte ohne Gewähr da man dafür den Sachverhalt genau kennen müßt
08.04.2007 um 23:40 Uhr
@paula Ich kann Dir nur zustimmen!
@pitb2001 Wenn ein AN 65% einer VB-Stelle bekleidet, dann liefert er trotzdem (hoffentlich) mindestens 100% seiner Arbeitskraft in dieser Zeit ab!
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