Hallo, eine Mitarbeiterin (Bankgewerbe) mit Teilzeitarbeitsvertrag (65%) ist auf mich zugekommen, da aktuell die Zielvereinbarung für deas aktuelle Jahr ansteht. Sie soll lt. der vereinbarung (die sie noch nicht unterschrieben hat) aufgrund Ihrer hohen Gehaltseingruppierung (AT, für Kundenbetreuer sehr ungewöhnlich hoch, resultiert aber aus früherer Tätigkeit der Kollegin) trotz des AZ-Faktors von 65% 100% der Ziele erbringen, genauso, wie ein "normal" angestellter Mitarbeiter. Was kann ich der Kollegin mit an die hand geben? im TzBfG § 4 steht zwar, dass solche Mitarbeiter ggü. Vollzeitbeschäftigten nicht diskriminiert werden dürfen, handelt es sich hierbei um eine Diskriminierung? oder hat mir noch jemand einen anderen Ansatzpunkt?

Vielen Dank