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Urlaub an freien Tagen

F
Floristin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ich habe folgendes Problem:

Ich arbeite als Teilzeitkraft im Einzelhandel (Florist) habe grundsätzlich Mittwochs und Samstags frei und regulär 32 Tage Urlaub (umgerechnet auf 6-Tage-Woche).

Jetzt habe ich meinen Urlaub wie folgt geplant:

Mittwoch, 25.5. normalerweise freier Tag Donnerstag 26.5. = Feiertag Freitag 26.5. = 1. Urlaubstag (?) Freitag 3.6. = erster Arbeitstag

Früher habe ich von meinem Chef die freien Tage nicht angerechnet bekommen, außer wenn ich komplette Wochen in Urlaub gegangen bin. Jetzt soll ich für diese Zeit 7 Tage Urlaub abrechnen.

Ist das korrekt, dass der erste Mittwoch als Urlaub gerechnet wird ?

Bitte um Hilfe !

Yvonne Schickhaus

1.37902

Community-Antworten (2)

MS
Mr. Snit

23.05.2005 um 22:00 Uhr

Das mit Donnerstag 26.5. = Feiertag geht schon mal nicht, weil ich da noch Blumen holen muss.

W
Wladimir

23.05.2005 um 22:05 Uhr

Wat geht den hier ab?!?! Hör mal kleine da wollt ich doch Blumen kaufen. Dat muss ich erst mal deinem Chef erzählen. mfG Der Wixxer

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