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öffnungszeiten am sammstag bis 20 Uhr

G
Günni
Jan 2018 bearbeitet

So weit mir bekannt ist hat der AG in einen Antrag im Jahr 2004 die Verlängerung der Öffnungszeiten am Samstag von 18 auf 20 Uhr für das Jahr 2004 gestellt und vom ist BR zugestimmmt worden. Wir arbeiten jetzt immer noch bis 20 Uhr. Hätte der AG im jetzigen Jahr nicht wieder auf 18 Uhr gehen müssen und hätte der BR nicht schon im Januar aktiv werden müssen. Kann der BR da jetzt überhaupt noch was machen.

Gruß Günni

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Community-Antworten (1)

R
Rollie

19.05.2005 um 11:30 Uhr

Das kann man so pauschal nicht beantworten.

Erstens denke ich, das der BR sowas machen kann, da er ein Mitbetimmungsrecht in Sachen (Verteilung der ) Arbeitszeit hat.

Desweiteren dürfte das im Rahmen einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Möglicherweise wurde in der BV die Regelung für 2004 definiert, aber kein Enddatum definiert, in der die Regelung definitiv ausläuft, sondern nur eine Ausstiegsklausel zum Jahresende beschrieben oder eine Kündigungsfrist vereinbart, die von beiden Seiten nicht gezogen wurde.

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