Erstellt am 19.05.2005 um 09:30 Uhr von Rollie
Das kann man so pauschal nicht beantworten.
Erstens denke ich, das der BR sowas machen kann, da er ein Mitbetimmungsrecht in Sachen (Verteilung der ) Arbeitszeit hat.
Desweiteren dürfte das im Rahmen einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Möglicherweise wurde in der BV die Regelung für 2004 definiert, aber kein Enddatum definiert, in der die Regelung definitiv ausläuft, sondern nur eine Ausstiegsklausel zum Jahresende beschrieben oder eine Kündigungsfrist vereinbart, die von beiden Seiten nicht gezogen wurde.