Darf Urlaubsgeld einfach so gestrichen werden ??
Das Urlaubsgeld von meinem Mann wird seit drei Jahren nicht mehr bezahlt vom Chef, ohne Vorwarnung, ist das erlaubt? Er arbeitet in einer Druckerei in Deutschland Vielen Dank für eine schnelle Antwort
Community-Antworten (4)
19.05.2005 um 08:27 Uhr
Ist korrekt Urlaubsgeld kann leider ersatzlos gestrichen werden1
19.05.2005 um 10:23 Uhr
Erst mal wichtig: Gilt ein Tarifvertrag oder gibt es eine BV dazu?
19.05.2005 um 21:33 Uhr
hallo zusammen in der drukkerji gibt es eine bv vielen dank
20.05.2005 um 09:56 Uhr
Vielleicht sollte man erst einmal wissen was in dieser BV genau geregelt ist. Wenn es eine gültige BV über die Zahlung von Urlaubsgeld gibt, kann der Chef nicht einfach streichen.
Hier sollte eigentlich der BR aktiv werden, der hat diese BV ja abgeschlossen.
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