Erstellt am 19.05.2005 um 06:27 Uhr von corrie
Ist korrekt
Urlaubsgeld kann leider ersatzlos gestrichen werden1
Erstellt am 19.05.2005 um 08:23 Uhr von Kleine Hexe
Erst mal wichtig: Gilt ein Tarifvertrag oder gibt es eine BV dazu?
Erstellt am 19.05.2005 um 19:33 Uhr von cor
hallo zusammen
in der drukkerji gibt es eine bv
vielen dank
Erstellt am 20.05.2005 um 07:56 Uhr von Kleine Hexe
Vielleicht sollte man erst einmal wissen was in dieser BV genau geregelt ist.
Wenn es eine gültige BV über die Zahlung von Urlaubsgeld gibt, kann der Chef nicht einfach streichen.
Hier sollte eigentlich der BR aktiv werden,
der hat diese BV ja abgeschlossen.