Erstellt am 18.05.2005 um 09:39 Uhr von Konrad
Ist mir nicht bekannt, dass in diesem Fall ein Tag zusätzlich gibt, wenn es so doch sein sollte, steht es
im gültigen Manteltarifvertrag, Urlaubsabkommen.
Am besten bei der zust. Gewerkschaft nachfragen.
Konrad
Erstellt am 18.05.2005 um 10:49 Uhr von betriebsrat
Wird ein AN in seinem Urlaub beschäftigt ist es soch kein Urlaub. Jeder Tag der nicht Urlaub war, für diesen kann auch kein Urlaub abgezogen werden. Siehe auch BUrlG § 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
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Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
Ob dem AN ein zusätzlicher Urlaubtag zusteht könnte in dem für sie geltenden TV stehen. Das sollten sie prüfen.
mfg
Erstellt am 18.05.2005 um 13:29 Uhr von Axel
Hallo,
ich habe im MTV nachgelesen. Es gibt in diesem Fall keinen weiteren Urlaubstag.
Gruß Axel
Erstellt am 19.05.2005 um 06:34 Uhr von ulli
Hallo,
schaut doch bitte in den Urlaubstarifvertrag § 4.4:
Wird bereits angetretener Urlaub im gegeseitigen Einvernehmen aus betrieblichen Gründen unterbrochen, so erhöht sich der Urlaubsanspruch des Beschäftigten gemäß Ziffer 4.1 (Urlaubsdauer 30 Tage) mindestens um 1 Arbeitstag zuzüglich der zusätzlich entstandenen Reisezeit, aufgerundet auf volle Tage.