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Mitbestimmung beim Bildungsurlaub

L
Leon
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Im niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz steht, dass ein Arbeitgeber Bildungsurlaub verweigern kann, wenn dem dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Was sind solche Gründe? "Zu viel zu tun" oder chronischer Personalmangel reichen da nicht aus, oder?

Danke für Antworten.

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Community-Antworten (1)

K
Karl

12.05.2005 um 19:47 Uhr

Beim Bildungsurlaub hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht.Falls noch nicht geschehen kann der Betriebsrat durch dieses Mitbestimmungsrecht generelle Regelungen zu den Anspruchsvoraussetzungen und zur zeitlichen Lage der Freistellungen erreichen.

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