Mitbestimmung beim Bildungsurlaub
Hallo! Im niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz steht, dass ein Arbeitgeber Bildungsurlaub verweigern kann, wenn dem dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Was sind solche Gründe? "Zu viel zu tun" oder chronischer Personalmangel reichen da nicht aus, oder?
Danke für Antworten.
Community-Antworten (1)
12.05.2005 um 21:47 Uhr
Beim Bildungsurlaub hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht.Falls noch nicht geschehen kann der Betriebsrat durch dieses Mitbestimmungsrecht generelle Regelungen zu den Anspruchsvoraussetzungen und zur zeitlichen Lage der Freistellungen erreichen.
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