Hallo!
Im niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz steht, dass ein Arbeitgeber Bildungsurlaub verweigern kann, wenn dem dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.
Was sind solche Gründe?
"Zu viel zu tun" oder chronischer Personalmangel reichen da nicht aus, oder?

Danke für Antworten.