Erstellt am 09.05.2005 um 22:57 Uhr von Rollie
Nein, kann er nicht (ungefragt in denUrlaub schicken). Er kann ihn bezahlt frei stellen.
Erstellt am 10.05.2005 um 06:23 Uhr von Frank B.
Dazu muss man ergänzen, dass Urlaub "unter Berücksichtigung beider Interessen zu beantragen und zu gewähren ist". Der BR kann hier nur bedingt helfen, da der Urlaub in der Regel Einzelvertragsrecht berührt.
Erstellt am 10.05.2005 um 08:42 Uhr von Rollie
Naja, so bedingt ist das Mitbestimmungsrecht des BR nun auch nicht.
§87
5. Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für -> einzelne <- Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird;
Erstellt am 10.05.2005 um 09:56 Uhr von Frank B.
Den BR möchte ich sehen, der wegen Urlaub eines einzelnen vor die Einigungsstelle geht!
Sicherlich kann der BR hier versuchen eine Einigung zu ereichen, aber wie weit will er gehen?
Hinzu kommt, nicht der Betrieb sollte in der Gewerkschaft sein, der Arbeitnehmer selber! Die Gewerkschaft könnte dann zumindest beratend tätig werden.
Erstellt am 10.05.2005 um 10:30 Uhr von Rollie
Vielleicht würde er nicht vor die Einigungsstelle gehen, allerdings könnte er, wenn der AG willkürlich handelt, eine Betriebsvereinbarung erzwingen.
Warum sollte ein BR nicht vor die Einigungsstelle gehen. Jeder AG, der mal ein Einigungsstellenverfahren bezahlen mußte, wird seine Entscheidungen künftig besser abwägen.
Abgesehen davon, hier ging es ja um die Frage, ob der AG einen in den Urlaub schicken kann und nicht darum, ob der AN Urlaub gewährt bekommt.
Ich bin trotzdem, und auch ohne Einbezug eine BR der Meinung, das der AG einen AN nicht in den unbezahlten Urlaub schicken kann (Betriebsferien laß ich mal außen vor).
Ich gebe Dir allerdings dahingehend recht, das der betroffene AN als Gewerkschaftsmitglied die Gewerkschaft rechtlich mit in's Boot nehmen sollte, wenn so vcerfahren wird.
Erstellt am 10.05.2005 um 13:20 Uhr von Frank B.
Eben darum, wenn der Urlaub nicht beantragt wurde braucht er nicht genommen werden. Es ist auch damit das normale Verfahren gemeint wie bei Urlaubsanspruch verfahren werden sollte. Der AG kann ja den AN höflich bitten nichts weiter.
Bei uns kommt es trotz BV zu ähnlichen Situationen und der AG schiebt immer betriebliche Belange ins Feld.
Der Hinweis über die Einigungsstelle (TIP des Tages!) ist natürlich soweit o.k., nur gehe ich von dem BR aus dessen Vorsitzender ich bin. Da würden bei uns fast alle BR´s umfallen (also ihre Meinung überdenken)! Was ja auch im eingangs beschriebenen Fall möglich ist.