Erstellt am 08.05.2005 um 19:43 Uhr von Rollie
Wie will man diese Frage vernünftig beantworten, ohne die notwendigen Bedingungen zu kennen ?
Steht dazu was im Arbeitsvertrag ? Gilt ein Tarifvertrag ? Arbeitest Du bei Mc Doo. oder vielleicht bei VW als Koch ?
Wie soll man also diese Frage beantworten können ?
Erstellt am 09.05.2005 um 15:41 Uhr von Konrad
Das Bundesurlaubgesetz sagt: § 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Das Gesetz ist die Mindestnorm, bessere Regeln findet sich in Tarif- und u.U. auch in Arbeitsverträgen.
Erstellt am 10.05.2005 um 08:44 Uhr von Rollie
Möglicherweise könnte tariflich bedingt auch mehr Urlaubsanspruch bestehen.