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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ist Lenkzeit Arbeitszeit ?

H
Heike
Jan 2018 bearbeitet

Bin Möbelauslieferer, welche Lenkzeit bzw. AZ gelten für mich, Betriebsrat meint ab 18.30 Uhr und Sa wären freiwillige Überstd. wenn etwas nach 18.30 bzw. Sa passiert bin ich selbst Schuld auch wenn ich für die Firma ausliefere, was heißt das konkret?

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Community-Antworten (2)

T
toto

08.05.2005 um 20:32 Uhr

Ist richtig. Auch freiwillige Überstunden müssen sofern vorhanden vom BR genehmigt sein. Und wie du schon sagtest, sollte dir in dieser Zeit was zustoßen könnte es im schlimmsten Falle hart für dich ausgehen. Denn hinterher... aber das kennen wir ja alle.

mfg toto

R
Rollie

08.05.2005 um 21:49 Uhr

Aus der Frage wird man ja nicht schlau. Was hat die Lenkzeit damit zu tun, ob Du Samstags oder nach 18.30 arbeitest ?

Als Arbeitszeit gilt das, was vertraglich ausgemacht ist.

Dein BR meinte vielleicht, das Deine Arbeistzeit Mo-Fr. bis 18.30 ist und wenn Du danach oder Samstags noch meinst Fahren oder ausliefern zu müssen, es Dein Privatvergnügen ist, sofern es nicht angeordnete Überstunden sind, die wiederum mitbestimmungspflichtig sein könnten.

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