Erstellt am 08.05.2005 um 18:32 Uhr von toto
Ist richtig. Auch freiwillige Überstunden müssen sofern vorhanden vom BR genehmigt sein. Und wie du schon sagtest, sollte dir in dieser Zeit was zustoßen könnte es im schlimmsten Falle hart für dich ausgehen. Denn hinterher... aber das kennen wir ja alle.
mfg
toto
Erstellt am 08.05.2005 um 19:49 Uhr von Rollie
Aus der Frage wird man ja nicht schlau. Was hat die Lenkzeit damit zu tun, ob Du Samstags oder nach 18.30 arbeitest ?
Als Arbeitszeit gilt das, was vertraglich ausgemacht ist.
Dein BR meinte vielleicht, das Deine Arbeistzeit Mo-Fr. bis 18.30 ist und wenn Du danach oder Samstags noch meinst Fahren oder ausliefern zu müssen, es Dein Privatvergnügen ist, sofern es nicht angeordnete Überstunden sind, die wiederum mitbestimmungspflichtig sein könnten.