Frage an die Juristen unter euch (aber auch an alle Anderen)
Problem:
Mitarbeiter aus Depot 1 fahren als Mitfahrer zu Depot2 (ca. 6,5st) um dort seine Fahrtätigkeit aufzunehmen
Ist diese Zeit als Arbeitszeit zu werten (vergüten)? Wie gesagt...nur als Beifahrer ohne selber das Lenkrad zu übernehmen da er seine Lenkzeit für die Rückfahrt benötigt (mit einen anderen LKW und ohne Beifahrer)!
Das das zwischen den Zeilen ihrgendwo im §21A ArbZG steht ist klar, bekomme es aber nicht hin, das richtig zu deuten.