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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeit für Kraftfahrer - als Beifahrer?

V
vhfpower
Jan 2018 bearbeitet

Frage an die Juristen unter euch (aber auch an alle Anderen) Problem: Mitarbeiter aus Depot 1 fahren als Mitfahrer zu Depot2 (ca. 6,5st) um dort seine Fahrtätigkeit aufzunehmen Ist diese Zeit als Arbeitszeit zu werten (vergüten)? Wie gesagt...nur als Beifahrer ohne selber das Lenkrad zu übernehmen da er seine Lenkzeit für die Rückfahrt benötigt (mit einen anderen LKW und ohne Beifahrer)! Das das zwischen den Zeilen ihrgendwo im §21A ArbZG steht ist klar, bekomme es aber nicht hin, das richtig zu deuten.

4.61201

Community-Antworten (1)

N
nippel

24.07.2008 um 22:14 Uhr

hallo vhfpower, die zeit auf dem beifahrersitz ist bereitschaftszeit. bereitschaftszeit ist gleich arbeitszeit und muss dementsprechend vergütet werden. siehe hierzu auch den manteltarifvertrag für speditionen(verdi) gruss nippel

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