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Betriebsvereinbarung / Telematik

D
Demasoni
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Wir sind ein neu gegründeter BR (7 Mitgl.) in einer Spedition. Jetzt will unsere Geschäftsführung Telematik einführen, da dieses Zustimmung pflichtig ist möchte unsere GF den dazu passenden Beschluß und ggf. eine Betriebsvereinbarung. Begründung ist Fahrzeug und Routen Optimierung. In einer ersten Präsentation der GF wurden die verschiedenen Möglichkeiten der "Überwachung" dargestellt. Diese reichen von Fahrzeugortung (GPS), auslesen des Digitachos, Fahr u. Lenkzeit, bis zu Telemetriedaten des Fahrzeuges und das alles Online. Wer hat Erfahrung mit diesem Thema und uns kann helfen ? Beschlussfassung bzw. Betriebsvereinbarung, worauf ist zu achten zB. beim Datenschutz ?

Gruß Demasoni

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Community-Antworten (2)

P
pirat

10.07.2010 um 10:11 Uhr

@Demasoni, erst eine BV dann ein Beschluss, so ist die Reihenfolge....

hier kannst Du Dich einlesen, mit etwas Phantasie plus Unterstützung der GEW, oder hinzuziehen eines Sachverständigen § 80 Abs. 2,3 BetrVG müsste eine BV zu entern sein....

http://www.aob-bremen.de/dateien/Datenschutz_durch_Datenvermeidung_Kiesche+Wilke_CuA_%2011-2009.pdf

Flottenmanagement ;-) http://www.aob-bremen.de/dateien/GPS+Flottenmanagement_CuA_07.2009.pdf

R
rainerw

10.07.2010 um 15:36 Uhr

@Demasoni Bei der Möglichkeit der Überwachung sollten bei euch schon alle Alarmglocken klingeln. In so einer BV sollte auf jeden Fall drin sein das keine Leistungs und Verhaltenskontrollen durchgeführt werden dürfen. Soft und Hardware müssen als Anlage namentlich benannt werden. Der BR sollte ein leserecht in den einzelnen Masken erhalten. Schnittstellen müssen aufgezeigt werden. Das ist das was mir neben den §§ 28 UND 32 BDSG aus dem stehgreif einfällt.

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