Faktorisierung der Arbeitszeit???
Wir haben ein Problem. In unserem Betrieb (Rettungsdienst) haben wir im Nachtdienst (7 Tage) eine verlängerte Arbeitszeit von 48 statt 38,5 Stunden im Tagdienst. Unsere Chef kam jetzt auf die Idee diese nicht als 48 Stunden zu bewerten sondern mit einem Faktor (38,5:48=0,82) zu bewerten. Das heißt für 11,2 Stunden reale Anwesenheit bekomme ich nut 8,9 Stunden gut geschrieben. Allerdings werden dann auch 38,5 Stunden zu Grunde gelegt. Hat das jemand Verstanden?? Da unser Chef ein sehrguter Retoriker ist, kann der uns das glaubhaft verkaufen, aber ist das auch rechtens? Auch will er die Zuschläge nur Faktorisiert bezahlen. Wer hat damit erfahrung?? Gruß olli
Community-Antworten (7)
06.05.2005 um 10:38 Uhr
Hi, ich komme ja so gar nicht aus eurem Bereich, habe aber auch noch nie davon gehört, das jemand "an der Uhr" drehen kann und Euch Anwesenheitsstunden zusammenstreichen dürfte. seltsam. Aber ich kenne ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, in dem es Klipp und Klar heißt, dass auch Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zu werten ist. Versuch doch mal bei einem übergeordneten Verband aus Eurer Branche oder bei einer Gewerkschaft eine klare Ansage hierzu zu bekommen. Für mich stinkt das jedenfalls ganz gewaltig!
06.05.2005 um 20:25 Uhr
Die Arbeitszeitmodelle \"Arbeitzeitkonto\" und \"Faktorisierung\" der Arbeitszeit können miteinander verbunden werden.
Arbeitszeitfaktorisierung
Mit diesem Arbeitszeitmodell soll tarifvertraglich ein Anreiz gegeben werden, die besonders belastende Wechselschicht und Schichtarbeit zu reduzieren. Durch die Faktorisierung der Arbeitszeit sollen Belastungen und Einschränkungen, die durch die Arbeit zu ungünstigen Zeiten entstehen, möglichst unmittelbar nach dem Entstehen ausgeglichen werden.
Die 24 Stunden eines Tages werden in Kern-, Zwischen- und Nachtzeit eingeteilt. Dies gilt von Montag bis einschliesslich Freitag. Für das Wochenende und die Wochenfeiertage wird eine gesonderte Regelung zu den Arbeitsstunden getroffen.
Faktorisierung bedeutet z.B.:
Kernzeit pro Stunde x 1,0 Zwischenzeit pro Stunde x 1,3 Nachtzeit pro Stunde x 1,5 Bereitschaftsdienst pro Stunde x 1,5 Samstags-, Sonntags- Feiertagsarbeit pro Stunde x 1,5 Durch die Faktorisierung ensteht ein Anspruch auf zeitlichen Ausgleich. Die Beschäftigten sind während dieses Zeitraums unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit zu befreien. Das Arbeitszeitmodell \"Faktorisierung der Arbeitszeit\" ermöglicht verschiedene Formen der Arbeitsorganisation, mit der von den Beschäftigten der Beruf, eigene Interessen und die Familie besser in Einklang gebracht werden können.
12.02.2024 um 13:20 Uhr
Ich verstehe die Antwort nicht, Faktorisierung der Arbeitszeit, kommt bei der Berechnung der Bereitschaftszeit im TVÖD auf. Im TVÖD heißt es: "Die Arbeitsstunden des Bereitschaftsstunden werden zur Hälfte als Arbeitszeit faktorisiert." Die Vergütung des Bereitschaftsdienstes sind in der Regel 25 %. Bedeutet das, dass man dann weniger Geld bekommt, da ich ja nicht so lange arbeiten darf? Oder werden diese Zeiten auf die maximal zu leistenden Überstunden angerechnet? Damit verstehe weder die Antwort auf einen Anspruch auf einen zeitlichen Ausgleich, noch mein genanntes Beispiel aus dem § 9 TVÖD? Danke.
12.02.2024 um 14:31 Uhr
@Gerhard Z.
Vielleicht war das vor fast 20 Jahren noch nicht so wie heute?!
12.02.2024 um 15:11 Uhr
@ Kehler vielleicht hast Du eine neue Antwort für mich?
12.02.2024 um 15:27 Uhr
Dann solltest Du ein eigenes Thema aufmachen und dort Deine Fragestellung erläutern.
12.02.2024 um 15:48 Uhr
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