Erstellt am 06.05.2005 um 08:38 Uhr von Jaja
Hi, ich komme ja so gar nicht aus eurem Bereich, habe aber auch noch nie davon gehört, das jemand "an der Uhr" drehen kann und Euch Anwesenheitsstunden zusammenstreichen dürfte. *seltsam*. Aber ich kenne ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, in dem es Klipp und Klar heißt, dass auch Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zu werten ist. Versuch doch mal bei einem übergeordneten Verband aus Eurer Branche oder bei einer Gewerkschaft eine klare Ansage hierzu zu bekommen. Für mich stinkt das jedenfalls ganz gewaltig!
Erstellt am 06.05.2005 um 18:25 Uhr von Bomber
Die Arbeitszeitmodelle "Arbeitzeitkonto" und "Faktorisierung" der Arbeitszeit können miteinander verbunden werden.
Arbeitszeitfaktorisierung
Mit diesem Arbeitszeitmodell soll tarifvertraglich ein Anreiz gegeben werden, die besonders belastende Wechselschicht und Schichtarbeit zu reduzieren. Durch die Faktorisierung der Arbeitszeit sollen Belastungen und Einschränkungen, die durch die Arbeit zu ungünstigen Zeiten entstehen, möglichst unmittelbar nach dem Entstehen ausgeglichen werden.
Die 24 Stunden eines Tages werden in Kern-, Zwischen- und Nachtzeit eingeteilt. Dies gilt von Montag bis einschliesslich Freitag. Für das Wochenende und die Wochenfeiertage wird eine gesonderte Regelung zu den Arbeitsstunden getroffen.
Faktorisierung bedeutet z.B.:
Kernzeit pro Stunde x 1,0
Zwischenzeit pro Stunde x 1,3
Nachtzeit pro Stunde x 1,5
Bereitschaftsdienst pro Stunde x 1,5
Samstags-, Sonntags- Feiertagsarbeit pro Stunde x 1,5
Durch die Faktorisierung ensteht ein Anspruch auf zeitlichen Ausgleich. Die Beschäftigten sind während dieses Zeitraums unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit zu befreien. Das Arbeitszeitmodell "Faktorisierung der Arbeitszeit" ermöglicht verschiedene Formen der Arbeitsorganisation, mit der von den Beschäftigten der Beruf, eigene Interessen und die Familie besser in Einklang gebracht werden können.
Quelle
http://www.arbeit-leben-zeit.de/box/box.modelle/box.modelle.zeitkonten/content.box.modelle.zeitkonten.oetv/index.html
Erstellt am 12.02.2024 um 12:20 Uhr von Gerhard Z.
Ich verstehe die Antwort nicht, Faktorisierung der Arbeitszeit, kommt bei der Berechnung der Bereitschaftszeit im TVÖD auf. Im TVÖD heißt es: "Die Arbeitsstunden des Bereitschaftsstunden werden zur Hälfte als Arbeitszeit faktorisiert." Die Vergütung des Bereitschaftsdienstes sind in der Regel 25 %. Bedeutet das, dass man dann weniger Geld bekommt, da ich ja nicht so lange arbeiten darf? Oder werden diese Zeiten auf die maximal zu leistenden Überstunden angerechnet? Damit verstehe weder die Antwort auf einen Anspruch auf einen zeitlichen Ausgleich, noch mein genanntes Beispiel aus dem § 9 TVÖD? Danke.
Erstellt am 12.02.2024 um 13:31 Uhr von Kehler
@Gerhard Z.
Vielleicht war das vor fast 20 Jahren noch nicht so wie heute?!
Erstellt am 12.02.2024 um 14:11 Uhr von Gerhard Z.
@ Kehler vielleicht hast Du eine neue Antwort für mich?
Erstellt am 12.02.2024 um 14:27 Uhr von celestro
Dann solltest Du ein eigenes Thema aufmachen und dort Deine Fragestellung erläutern.
Erstellt am 12.02.2024 um 14:48 Uhr von Gerhard Z.
Erledigt, neues Thema unter:
https://www.betriebsrat.com/br-forum/724672/was-bedeutet-die-faktorisierung-der-arbeitszeit-nach-tvoed-paragraph-paragraph-8-1-u-9