Bereitschaftsdienstentgelt
Haben wir als Betriebsrat das Recht Kenntnis über die Einstufung der Bereitschaftsdienstentgelte bzw. deren Faktorisierung zu erlangen?
Community-Antworten (2)
15.09.2010 um 14:00 Uhr
@pehoe
gilt bei euch ein TV?
Im TVöD-K ist im §8.1 Absatz 2 geregelt:
1Die Zuweisung zu den einzelnen Stufen des Bereitschaftsdienstes erfolgt durch die Betriebsparteien.
im gleichen § Absatz 8
(8) 1Das Bereitschaftsdienstentgelt nach den Absätzen 1, 3, 4 und 5 kann im Falle der Faktorisierung nach § 10 Abs. 3 in Freizeit abgegolten werden. 2Dabei entspricht eine Stunde Bereitschaftsdienst a) nach Absatz 1 aa) in der Stufe I 37 Minuten, bb) in der Stufe II 46 Minuten und cc) in der Stufe III 55 Minuten, b) nach Absatz 3 17,5 Minuten und c) bei Feiertagsarbeit nach Absatz 5 jeweils zuzüglich 15 Minuten.
Damit seid ihr, sollte bei euch der TVöD-K gelten, mit im Boot, Faktorisierung in diesem Fall über ein Arbeitszeitkonto nach §10 Abs.3.
Gruß Galaxy
15.09.2010 um 14:12 Uhr
galaxy, ja der Tarif trifft auf uns zu. Deine Antwort hilft mir schon weiter.