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Beteiligung SBV

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Postler
Nov 2016 bearbeitet

Bereits zum zweiten Male hat der Arbeitgeber die SBV bei einer Versetzung nicht beteiligt - d. h. nicht unterrichtet und angehört. Ich bin seit kurzem SBV und arbeite mich in der gesamten Thematik ein - der BR sagt mir immer wieder, ich muss die Unterrichtung einfordern.

Die betroffenen Personen haben sich nicht beschwert aber Beschwerde reagiert der AG nicht bzw. sagt, die AN hatten nichts gegen eine Versetzung.

Ist eine Versetzung ohne Unterrichtung der SBV zu verhindern bzw. nach der Wochenfrist noch vom AG durchzusetzen... Muss / kann der BR eigentlich die Einhaltung der gesetzlichen Regelung (SGB IX) überwachen?

Vielen Dank

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Community-Antworten (5)

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GeSammtsBV

04.09.2012 um 23:04 Uhr

Ja, der BR hat auch hier auf die Einhaltung der Rechte der Betroffenen, nicht der SBV zu achten. § 80 BetrVG.

Der BR hat weiter die Möglichkeit lt. BAG Rechtsprechung, die Zustimmung wegen verstoß gegen eine Gesetz zu verweigern, wenn der AG das SGB IX mssachtet. Dazu gab e sim letzten Jahr einige BAG Entscheidungen.

Du hast hier als SBV die Möglichkeiten gegen den AG per Beschlussverfahren vorzugehen. Also Bußgeödandrohung bei weiteren Verstößen und gegen den zuständigen SB mit dem § 156 (1) Satz 9 SGB IX Ordnungsgeld bis zu 10.000,- €. Gleiches gegen den Beautragten für die Belange der Schwerbehinderten des AG § 98 SGB IX. Denn dieser muss darauf achten und hinwirken, dass der AG das SGB IX beachtet.

Einmal die Kommentierung zum SGB IX lesen.

Der BR sollte auch einmal das SGB IX lesen, besonders darauf achten wie oft dort auf den § 93 verwiesen wird. Dort wird dann stets auch er als Beteiligter angesprochen. § 93 Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrates Wichtig hier; Sie achten insbesondere darauf Das Wort insbesondere ist hier wichtig, denn es drück aus, dass es nicht nur um diese dort aufgeführte geht.

P
Postler

04.09.2012 um 23:24 Uhr

Vielen Dank für die ausführliche Antwort... Es ist wichtig zu erwähnen, dass es sich um einen Beamten handelt - ich denke mal nicht, da abgebender und aufnehmender BR nach BetrVG und SGB IX entscheiden muss...oder?

Du wirst es nicht glauben, aber von einem BRM musste ich mir sagen lassen, dass: "Der SBR ist eine eigenständige Vertretung und wird vom Arbeitgeber beteiligt, nicht vom Betriebsrat. Der BR hat auch keine Überwachungspflicht". Originalton Daraufhin habe ich auch mal auf den § 80 BetrVG Abs. 1 Nr. 1 und Nr 4 i. V. m. § 93 SGB IX hingewiesen, aber das wurde bisher nicht kommentiert.

  • Hätte der BR der Versetzung widersprechen können/müssen, wenn die SBV nicht unterrichtet worden ist?
  • ist die Entscheidung bei Nichtunterrichtung der SBV nach § 95 Abs. 2 SGB IX nicht auszusetzen bzw. rechtswidrig und nichtig?

In einem dritten Fall bin ich wieder nicht informiert worden, der Vorgang ist abr jetzt in der Einigungsstelle, da der BR der Versetzung nicht zugestimmt hat (wegen Entfernung zur neuen Stelle). Habe aber jetzt eine (mündliche) Info erhalten, dass der aufnehmende BR die Versetzung abgelehnt hat mit dem Grund, dass die SBV beim aufnehmenden Unternehmen nicht unterrichtet wurde. Somit würde der Fall bei positiver Entscheidung des abgebenden AG durch einen Gerichtsbeschluss ersetzt - aber ist der Fall nicht auszusetzen bzw. bereits rechtswidrig, da der AG des abgebenden Unternehmen die SBV nicht unterrichtet hat ?

Über eine nochmalige Info würde ich mich freuen.d

G
GeSammtsBV

05.09.2012 um 00:08 Uhr

Auch für Beamte gilt das SGB IX. Auch für Personalräte. Ja, die SBv ist eigenständig und der Ag muss sie informieren nicht der BR/PR.

Der AG muss eine Maßnahme sofern sie noch nicht vollzogen ist aussetzen § 95 (2) SGB IX. Hat er sie aber umgesetzt wird sie nicht rechtwwidrig.

Sofern eine Maßnahme aber einen Beamten betrifft, also Verwaltungsakt, kann es anders aussehen. Denn dann würde ein Gesetzesverstoß dieser anfechtbar und ggf nichtig machen, wenn sie anngegriffen wird.

Einmal die Kommentierung zum SGB IX lesen.

Weiter kann die SBV ggf einen Beschluss des BR/PR aussetzen § 95 (4)

G
gironimo

05.09.2012 um 11:40 Uhr

Der BR will deinetwegen sein Fell nicht naß machen. GeSammtsBV hat ja schon darauf hingewiesen, dass der BR seine Zustimmung zur Versetzung verweigern kann (und wenn er sein Amt ernst nimmt auch sollte), wenn gegen Gesetze verstoßen wird. Und dazu gehört auch die Mißachtung der SBV.

Wenn Du kein Gehör findest, musst Du dann aber u.U. selbst Rechtsmittel einlegen. Bespreche Dich doch mal mit einem Fachanwalt.

P
Postler

05.09.2012 um 19:18 Uhr

Es gibt ja noch die Möglichkeit den Beauftragten des Arbeitgebers (§ 98 SGB IX) mit in die Pflicht zu nehmen - kann der Mitarbeiter diesen verantwortlich machen oder geht das nur über den BR bzw. SBV ?

Vielen Dank

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