Erstellt am 08.04.2011 um 09:50 Uhr von MichaelE
Generell sind mündliche (Neben-)Absprachen erst einmal ohne rechtliche Verbindlichkeit, da ein Beschluss gefasst und entsprechend dokumentiert werden muss.
Laut Fitting gibt es jedoch eine "Ausnahme", die jedoch von den Gerichten unterschiedlich gewertet wird:
Ist es der BR-Vorsitzende, der gegenüber der GL eine beschlussfähige Aussage tätigt, so kann sich die GL im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit auf den Standpunkt zurückziehen, dass unmittelbar im Anschluss ein entsprechender Beschluss gefasst werden würde.
Erstellt am 08.04.2011 um 10:01 Uhr von revilo
Nun es so, dass der BR-Vorsitzende anwesend war bei dieser Begehung, aber wie gesagt schriftlich gibt es nix bisher.
Danke für die schnelle Antwort
Erstellt am 08.04.2011 um 10:01 Uhr von ganther
hat denn der BR hier ein Mitbestimmungsrecht? Zweifel....
Erstellt am 08.04.2011 um 10:06 Uhr von rainerw
MichaelE,
gebe Dir im Grundsatz recht, glaube aber kaum das dem hier ein Richter folgen würde. Wenn ich hier mal Mutmaße, dann liegt die ganze Aktion schon eine wenig zurück. Zum anderem könnte man auch hier eine mündl. Regelungsabrede drin sehen. Und ein Richter würde es sicher als solches bewerten. Da hat der BR seinerzeit geschlafen.
der BR könnte hier nun versuchen über Arbeitsschutz, Ordnung und Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb oder aber Arbeitsabläufe, den AG zum Handeln zu bewegen.
Erstellt am 08.04.2011 um 10:30 Uhr von revilo
Leider lässt sich auch nicht wirklich viel aus der Arbeitsstättenverordnung ableiten wie groß die Arbeitsräume sein müssen, sonst hätte man es auf diesem Wege mal versucht.Es heisst lediglich in ausreichender Größe aber wie groß genau ist fraglich. 3 Hühner in der legebatterie, ist diese grösse ausreichend. Sehr schwammig formuliert das ganze.
Erstellt am 08.04.2011 um 10:46 Uhr von nicoline
Hallo,
das der BR in dieser Angelegenheit ein ***Mitbestimmungsrecht*** hat, wage auch ich stark zu bezweifeln, ich denke, es handelt sich hier primär um eine unternehmerische Entscheidung, bei deren Auswirkungen der BR dann wieder im Boot ist.
Auch eine mündliche Regelungsabrede bezieht sich auf etwas, was einer Einigung zwischen BR und AG bedarf und erfordert ebenfalls einen korrekten Beschluss des Gremiums, damit sie wirksam wird.
Auch, wenn es diese Aussage im Fitting gibt, heißt es dennoch:
*dass unmittelbar im Anschluss ein entsprechender Beschluss gefasst werden würde.*
Und es ist die Frage, ob das nun wirklich passiert ist und dieser korrekt gefasste Beschluss dem AG auch mitgeteilt wurde????
Und wenn Du weitere Antworten haben möchtest, geh mal in einem Beitrag von Dir auf "Antwort bearbeiten" und nimm bei "maximal 7 Antworten zulassen" das Häkchen raus.
Erstellt am 08.04.2011 um 10:46 Uhr von rainerw
Nicht nur die Arbeitsstättenverordnung durchforsten, auch schauen ob, Arbeitsschutz- und sicherheitsmaßnahmen noch gegeben sind und eingehalten werden können. Dies kann man aber als Aussenstehender nicht beurteilen.