Hallo Betriebsrätlerinnen und Rätler,

habe folgende Frage an Euch.
Es wurde mit der GF mündlich nach einer Ortsbegehung entschieden, dass ein Teil des Betriebes in diese örtlichen -Gegebenheiten verlegt werden.
Leider hat man im Eifer des Gefechtes manche Dinge nicht bedacht, die den Arbeitsablauf in großem Maße behindern.
Unter diesen Vorraussetzungen kann kein reibungsloser Arbeitsablauf gewährleistet werden, es war zwar mal vor ab nur als Provisorium gedacht, allerdings steht auch dieses noch nicht zu 100% fest dass es sich tatsächlich um eines handelt und nicht doch aus dem erst gedachtem Provisorium eine Dauerlösung wird.
Diesem Umzug wurde mündlich zugestimmt. Die GF hat bisher keinen schriftlichen Antrag/Umzugsgesuch an den BR gerichtet und ein schriftlichen Beschluß über den Umzug gibt es nicht.
Kann der BR unter diesen Umständen seine mündliche Abrede zurücknehmen?

Vielen Dank