Gesundheitliche Einschränkungen - wie weit muss im Arbeitsablauf darauf Rücksicht genommen werden?
Eine Krankenschwester hat massive Halswirbelsäulenbeschwerden. Muß aufgrund der daraus resultierenden Einschränkungen im Arbeitsablauf auf sie Rücksicht genommen werden? Oder könnte sie dann nötigenfalls ihren derzeitigen Beruf nicht mehr ausüben, weil eine Krankenschwester nun mal heben (manchmal Schwergewichte) muß?
Community-Antworten (2)
06.10.2005 um 11:18 Uhr
So schnell geht das nicht. Es kommt auf den Einzelfall und die ärztlichen Gutachten an. Erst einmal sollte die Kollegin eine Behinderung beantragen. Dann sollte geprüft werden, wie die Arbeitsabläufe gestaltet werden können.
Außerdem: Krankenschwestern müssen regelmäßig schwer heben. Es gibt aber auch eine Verordnung über Höchstlasten, die - davon gehe ich aus - bei Krankenschwestern regelmäßig überschritten wird. Dieser Sachverhalt sollte für Euch argumentativ aufgegriffen werden, wenn es um die Einsetzbarkeit der Kollegin geht.
Wenn alles ausgereizt ist, gilt irgendwann allerdings auch, das eine krankheitsbedingte Kündigung denkbar ist.
06.10.2005 um 11:51 Uhr
Danke Viktor für die rasche Bearbeitung. Ich hab' mir Deine Antwort gleich ausgedruckt. Nächste Woche finden hier nämlich Verhandlungen mit den Chefitäten statt. Dann weiß ich schon ein paar Argumente und steh' nicht da, wie der Ochs vorm Berg.
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