Zwang zur Schichtarbeit
Müßte wissen was §77 aussagt
Community-Antworten (2)
04.05.2005 um 17:26 Uhr
BetrVG § 77 Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen
(1) Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, auch soweit sie auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen, führt der Arbeitgeber durch, es sei denn, dass im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Der Betriebsrat darf nicht durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebs eingreifen.
(2) Betriebsvereinbarungen sind von Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam zu beschließen und schriftlich niederzulegen. Sie sind von beiden Seiten zu unterzeichnen; dies gilt nicht, soweit Betriebsvereinbarungen auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen. Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.
(3) Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt.
(4) Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend. Werden Arbeitnehmern durch die Betriebsvereinbarung Rechte eingeräumt, so ist ein Verzicht auf sie nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig. Die Verwirkung dieser Rechte ist ausgeschlossen. Ausschlussfristen für ihre Geltendmachung sind nur insoweit zulässig, als sie in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vereinbart werden; dasselbe gilt für die Abkürzung der Verjährungsfristen.
(5) Betriebsvereinbarungen können, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
(6) Nach Ablauf einer Betriebsvereinbarung gelten ihre Regelungen in Angelegenheiten, in denen ein Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzen kann, weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.
mfg
04.05.2005 um 23:36 Uhr
Man nehme Google, tippe §77 und Betriebsverfassungsgesetz und fertig :-)
konkret mal den 3. Punkt lesen.
Verwandte Themen
Schichtarbeit
ÄlterHallo zusammen, ich hätte gern von euch gewusst, wie ihr mit solchen Fällen umgehen würdet ... Produktionsbetrieb mit 150 Mitarbeitern. Einige Mitarbeiter haben alte Verträge, wo kein Hinweis au
Einführung von Schichtarbeit in der Systemadministration
ÄlterMoin, In der Abteilung Systemadministration haben die Mitarbeiter seit Gründung der Firma vor 12 Jahren normale Verträge mit 40h pro Woche, Gleitzeit und einer Kernzeit von 9-15:30. Nun wächst die
Schichtarbeit - kann der AN einen Wechsel in die Schichtarbeit ablehnen ?
ÄlterHallo, in unserem Betrieb (10 Arbeiter ) sind 8 Leute in der Schichtarbeit tätig , (Früh Mittag Nacht ) Es sollen nun zwei Leute, die noch nicht solange da sind entlassen werden. Die beiden Mitarbei
Verpflichtung zur Schichtarbeit bei Altersteilzeit?
ÄlterLiebe Kolleginnen und Kollegen, in meinem Betrieb will ein Mitarbeiter wissen, ob er bei Altersteilzeit verpflichtet ist, auch weiterhin Schichten zu arbeiten. Hierzu muss man noch erwähnen, dass
Schichtarbeit ohne Zustimmung BR angeordnet
ÄlterHallo! Wir sind ein 3er BR (kein Mitglied hat irgendwelche Erfahrung) und im Moment nicht im Betrieb sondern auf BRI-Schulung. Heute kam eine Mail von einem Kollegen, dass der Chef heute Schichtarbe