Zwang zur Schichtarbeit
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Bestehende BV über Schichtzuschläge. Betrieb ist nicht tariflich gebunden.
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Lediglich ein AV weißt Schichtarbeitsklausel auf. Bei allen anderen findet Schichtarbeit keinerlei Erwähnung.
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Auf Grund einer Mehrheitsentscheidscheidung wurde der BV ohne vorheriger Rechtsberatung zugestimmt.(grund: finanzielle Lage)
Zusätzlich wurde mittlerweile jedem Kollegen ein Schriftstück ausgehändigt in dem er der BV noch einmal persönlich zustimmen soll. Warum?
Community-Antworten (3)
04.05.2005 um 09:47 Uhr
Hallo Wesentliche Bestandteile eines Arbeitsvertrages können nicht von einem BR geändert werden, sondern nur durch eine Änderungskündigung an den AN. Bestätigt ein AN diese BV noch einmal könnte es sein, das er dadurch seine Arbeitsvertraglichen Bedingungen ändert. Als AN würde ich mich sofort einmal mit meiner Gewerkschaft in Verbindung setzen und das prüfen lassen.
mfg
04.05.2005 um 15:20 Uhr
Zudem wäre zu prüfen, in wie weit die BV überhaupt gültig wäre in Hinblick §77
04.05.2005 um 16:11 Uhr
Müßte wissen was §77 aussagt
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