W.A.F. LogoSeminare

Zwang zur Schichtarbeit

A
anonym
Jan 2018 bearbeitet
  1. Bestehende BV über Schichtzuschläge. Betrieb ist nicht tariflich gebunden.

  2. Lediglich ein AV weißt Schichtarbeitsklausel auf. Bei allen anderen findet Schichtarbeit keinerlei Erwähnung.

  3. Auf Grund einer Mehrheitsentscheidscheidung wurde der BV ohne vorheriger Rechtsberatung zugestimmt.(grund: finanzielle Lage)

Zusätzlich wurde mittlerweile jedem Kollegen ein Schriftstück ausgehändigt in dem er der BV noch einmal persönlich zustimmen soll. Warum?

95103

Community-Antworten (3)

B
Betriebsrat

04.05.2005 um 09:47 Uhr

Hallo Wesentliche Bestandteile eines Arbeitsvertrages können nicht von einem BR geändert werden, sondern nur durch eine Änderungskündigung an den AN. Bestätigt ein AN diese BV noch einmal könnte es sein, das er dadurch seine Arbeitsvertraglichen Bedingungen ändert. Als AN würde ich mich sofort einmal mit meiner Gewerkschaft in Verbindung setzen und das prüfen lassen.

mfg

R
Rollie

04.05.2005 um 15:20 Uhr

Zudem wäre zu prüfen, in wie weit die BV überhaupt gültig wäre in Hinblick §77

A
anonym

04.05.2005 um 16:11 Uhr

Müßte wissen was §77 aussagt

Ihre Antwort