Erstellt am 01.05.2005 um 18:58 Uhr von otto
Auf die Frage weiß ich ohne weitere Informationen keine Antwort.
1. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden bisher Schichtzuschläge gezahlt (Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder oder)?
2. Was steht in den Arbeitsverträgen der Schichtarbeiter?
3. Wie kommt der BR dazu, so eine BV zu unterschreiben? Hat sich der BR dabei rechtlich beraten lassen?
Erstellt am 03.05.2005 um 12:49 Uhr von anonym
1. Bestehende BV über Schichtzuschläge. Betrieb ist nicht tariflich gebunden.
2. Lediglich ein AV weißt Schichtarbeitsklausel auf. Bei allen anderen findet Schichtarbeit keinerlei Erwähnung.
3. Auf Grund einer Mehrheitsentscheidscheidung wurde der BV ohne vorheriger Rechtsberatung zugestimmt.(grund: finanzielle Lage)
Zusätzlich wurde mittlerweile jedem Kollegen ein Schriftstück ausgehändigt in dem er der BV noch einmal persönlich zustimmen soll. Warum?