Urlaubsgeldanspruch für Teilzeitangestellte
Salute, Teilzeitangestellte welche eine fünf Tagewoche haben sollten doch genauso gestellt sein wie VZ Angestellte, wenn es um die Anzahl der Urlaubstage und des Urlaubsgeldes geht.Unsere TZ Kraft hat vollen Urlaubsanspruch aber bekommt nicht das volle Urlaubsgeld.Auch die VWL fällt geringer aus.Im vergangenem Jahr hatte sie volles Urlaubsgeld und volle VWL.Ich habe jetzt nix gefunden wo ausser dem Urlaubsanspruch Regelungen für Urlaubsgeld und VWL bei TZ festgelegt sind.Hat jemand im Forum damit Erfahrung und kann mir weiterhelfen?Danke in die Runde.
Community-Antworten (3)
08.07.2016 um 11:08 Uhr
Äääh - sie bekommt doch auch nicht das gleiche Gehalt! Natürlich ist das Urlaubsgeld entsprechend geringer!
08.07.2016 um 11:23 Uhr
Ich würde erst einmal bei der Gehaltsabrechnung nachfragen, warum es gegenüber dem letzten Jahr andere Zahlen gibt.
08.07.2016 um 11:40 Uhr
kommt halt darauf an, was die geltenden Regeln zum Urlaubsgeld sind. Kenne Regeln, die einen Festbetrag nennen (da wäre eine Kürzung entsprechend der AZ ggf. angezeigt - außer die betreffende Regel z.b. TV sagt was anderes) oder es wird ein Anteil des Monatsgehalts als Urlaubsgeld ausgelobt, dann wäre eine Kürzung eher unlogisch
Beim VWL ist eine Kürzung für TZ eher die Regel. Kenne aber auch TV die es anders sehen
Ansonsten würde ich auch so wie Giro verfahren
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