Hallo, folgender Fall:
Ich bin Mitglied einer Bezirksvertretung. Die Sitzungen sind in der Regel um 16:30 Uhr. In unserer Firma besteht Gleitzeit von 07:30 bis 18:00 Kernzeit 09:00 bis 15:00. Arbeitszeit: 7 Stunden 48 Minuten In der Vergangenheit habe ich um ca. 15:30 Uhr ausgestempelt und die Differenz immer gutgeschieben bekommen. Heut erhalte ich ein BAG Urteil von 1993 aus dem hervorgeht, dass der AG die Differenz nicht gutschreiben muss. Da ich an diesen Tagen gar keine Möglichkeit habe, auf meine Stunden zu kommen halte ich dies für nicht richtig.