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Freistellung eines Ratsmitgliedes

A
Andreas
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, folgender Fall: Ich bin Mitglied einer Bezirksvertretung. Die Sitzungen sind in der Regel um 16:30 Uhr. In unserer Firma besteht Gleitzeit von 07:30 bis 18:00 Kernzeit 09:00 bis 15:00. Arbeitszeit: 7 Stunden 48 Minuten In der Vergangenheit habe ich um ca. 15:30 Uhr ausgestempelt und die Differenz immer gutgeschieben bekommen. Heut erhalte ich ein BAG Urteil von 1993 aus dem hervorgeht, dass der AG die Differenz nicht gutschreiben muss. Da ich an diesen Tagen gar keine Möglichkeit habe, auf meine Stunden zu kommen halte ich dies für nicht richtig.

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Community-Antworten (3)

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Rollie

29.04.2005 um 19:05 Uhr

Warum stempelst Du um 15:30 aus und nicht am Ende der Sitzung ?

O
otto

01.05.2005 um 21:11 Uhr

Der Frage von Rollie schließe ich mich an. Außerdem dürfte die BAG-Entscheidung von 1993 nicht mehr der heutigen Rechtslage entsprechen. § 37 Abs. 3 BetrVG wurde 2001 geändert, um genau diese Fragen im Sinne der BR-Mitglieder zu ändern.

A
Andreas

02.05.2005 um 09:34 Uhr

Da es sich um keine Betriebsrattstätigkeit handelt. Es ist Vergeleichbar mit der Tätigkeit eines Ratsmitgliedes einer Kreisfreien Stadt. Daher keine Möglichkeit dies als Arbeitszeit laufen zu lassen. Wenn es sich um normale Arbeitszeit handeln würde, bekommt man Dienstbefreiung, die Kosten übernimmt die Stadt. Das Problem liegt hier bei der Gleitzeit.

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