Hallo, in unseren Wohneinrichtungen für Behinderte kommt Unmut auf unter den Kollegen. Nach der Einführung eines elektronischem Dienstplanes soll jetzt auch die Regelung umgesetzt werden, bei Krankheit während des Ü-Frei keine Rückerstattung der Stunden. Ich verstehe die Sache ja, da Ü-Frei keine Arbeitszeit ist, hätte gerne aber einen Hinweis wo das den in irgendeinem Gesetz steht. Würde das gerne unseren Kolleginnen und Kollegen zeigen.
Danke