Überstundenfrei - Krank - Pech
Hallo, in unseren Wohneinrichtungen für Behinderte kommt Unmut auf unter den Kollegen. Nach der Einführung eines elektronischem Dienstplanes soll jetzt auch die Regelung umgesetzt werden, bei Krankheit während des Ü-Frei keine Rückerstattung der Stunden. Ich verstehe die Sache ja, da Ü-Frei keine Arbeitszeit ist, hätte gerne aber einen Hinweis wo das den in irgendeinem Gesetz steht. Würde das gerne unseren Kolleginnen und Kollegen zeigen. Danke
Community-Antworten (6)
28.04.2005 um 10:22 Uhr
Was bitte schön ist Ü- Ei, eh Ü- Frei? Handelt es sich etwa um das Absetzen von Überstunden also von Mehrarbeit? Dann ist diese Zeit auch zu bezahlen! Das Gesetz ist, denke ich mal, das Arbeitszeitgesetz.
28.04.2005 um 11:39 Uhr
Ü-Frei ist der Abbau von Mehrabeits- oder Überstunden durch geringere Arbeitsleistung als vom Soll vorgegeben. Sie sind natürlich auch mit den betreffenden Zuschläge versehen.
28.04.2005 um 12:31 Uhr
Du hast ja schon ganz richtig gesagt, das Ü-Frei keine Arbeitszeit ist.
Wirf mal einen Blick in's EFGZ, dort steht auch drin, wann der AG im Krankheitsfall zu zahlen hat:
http://www.rechtsrat.ws/gesetze/efzg/01.htm#3
@Frank B. , die Quelle Deiner Aussage wäre interessant
28.04.2005 um 14:33 Uhr
Danke für die Hinweise!!!
28.04.2005 um 15:20 Uhr
@Rollie Kaffeesatz dritter Aufguss!
28.04.2005 um 15:40 Uhr
Hallo Chrisch! Der Wegfall der Überstunden bei Krankheit bezieht sich auf ein Urteil 6 Sa 566/ 99 vom LAG Rheinland Pfalz. Dort wurde entschieden, dass geplante Überstunden bei Krankheit nicht wie der Urlaub gutzuschreiben sind. Da ihr eine WfB seid, gilt bei euch bestimmt der BAT. Durch die Neuregelung zum TvÖD ab 01.10.2005 soll tariflich geregelt werden, dass bei Krankheit Überstunden wie Urlaub wieder gutzuschreiben sind.
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