Erstellt am 28.04.2005 um 08:22 Uhr von Frank B.
Was bitte schön ist Ü- Ei, eh Ü- Frei?
Handelt es sich etwa um das Absetzen von Überstunden also von Mehrarbeit? Dann ist diese Zeit auch zu bezahlen!
Das Gesetz ist, denke ich mal, das Arbeitszeitgesetz.
Erstellt am 28.04.2005 um 09:39 Uhr von Chrisch
Ü-Frei ist der Abbau von Mehrabeits- oder Überstunden durch geringere Arbeitsleistung als vom Soll vorgegeben. Sie sind natürlich auch mit den betreffenden Zuschläge versehen.
Erstellt am 28.04.2005 um 10:31 Uhr von Rollie
Du hast ja schon ganz richtig gesagt, das Ü-Frei keine Arbeitszeit ist.
Wirf mal einen Blick in's EFGZ, dort steht auch drin, wann der AG im Krankheitsfall zu zahlen hat:
http://www.rechtsrat.ws/gesetze/efzg/01.htm#3
@Frank B. , die Quelle Deiner Aussage wäre interessant
Erstellt am 28.04.2005 um 12:33 Uhr von Chrisch
Danke für die Hinweise!!!
Erstellt am 28.04.2005 um 13:20 Uhr von Frank B.
@Rollie
Kaffeesatz dritter Aufguss!
Erstellt am 28.04.2005 um 13:40 Uhr von Nidis
Hallo Chrisch! Der Wegfall der Überstunden bei Krankheit bezieht sich auf ein Urteil 6 Sa 566/ 99 vom LAG Rheinland Pfalz. Dort wurde entschieden, dass geplante Überstunden bei Krankheit nicht wie der Urlaub gutzuschreiben sind. Da ihr eine WfB seid, gilt bei euch bestimmt der BAT. Durch die Neuregelung zum TvÖD ab 01.10.2005 soll tariflich geregelt werden, dass bei Krankheit Überstunden wie Urlaub wieder gutzuschreiben sind.