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Überstundenfrei= FREI - was ist im Krankheitsfall?

F
Foersterin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Mehrarbeitsstundenfrei, bzw. Überstundenfrei, müssen diese im Dienstplan ebenfalls so gekennzeichnet werden,.... oder reicht es aus mit einem einfachen FREI den Dienstplan zu kennzeichnen? Wenn Überstundenfrei im Dienstplan angegeben ist, führt dies dann im Krankheitsfall dazu, dass das Überstundenfrei entfällt,ergo man noch Rechte hat dieses Überstundenfrei neu zu erhalten? Wenn Überstundenfrei im Plan steht, kann die Geschäftleitung dann erwarten dass die Mitarbeiter in Rufbereitschaft sind? Dringende Frage, da die Geschäftsleitung darauf drängt dass in den nächsten 3 Monaten soviel als möglich an Überstundenfrei eingeplant wird!

6.09101

Community-Antworten (1)

L
Lotte

24.04.2008 um 00:04 Uhr

Foersterin,

  • das Schreiben eines DP ist an keine rechtlichen Formalitäten gebunden, da es zwar im ArbZG unter § 16 die Nachweispflicht des AG für die geleisteten Stunden gibt, aber nicht die Pflicht, einen DP zu führen. Es gibt lediglich in der Rechtsprechung Fristen, bis wann ein Dienst einem AN bekannt sein muss.
  • Tatsache ist, dass Freizeitausgleich, der für Überstunden genommen wird und vorher geplant war, bei Krankheit nicht erneut genommen werden kann. Die Stunden sind also leider weg.
  • Ein freier Tag aufgrund Freizeitausgleichs für geleistete Überstunden zählt wie ein freier Tag. Rufbereitschaft müsste vereinbart und vergütet werden.

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