Erstellt am 04.05.2005 um 13:18 Uhr von Rollie
1. kann eine Betriebsvereinbarung ohne Zustimmung des BR nicht gültig werden, sie setzt die Unterschrift des BR voraus.
2. wären, selbst wenn Überstunden mit dem Gehalt abgegolten wären, für die Ableistung die Mitbestimmung des BR notwendig.
3. wäre zu klären, ob der Passus ggf. tariflichen Vereinbarungen widersprechen würde.
Erstellt am 04.05.2005 um 15:28 Uhr von Betriebsrat
Welcher § bringt uns evtl. weiter? Danke
siehe § 77
mfg