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Einstellung § 99 BetrVG

F
Frank
Jan 2018 bearbeitet

Unser Arbeitgeber hat nun zum wiederholten Mal eine Maßnahme nach § 99 durchgeführt ohne den BR zu informieren. Dies wurde von uns auch schon mehrfach schriftlich angemahnt. Da wir den Kollegen gerne behalten möchten, wäre es ungeschickt hier eine Aufhebung der Maßnahme zu fordern. Wir möchten aber unseren AG nun entgültig nicht damit durchkommen lassen. Welche Möglichkeiten gibt es noch außer die Aufhebung der Maßnahme ?

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Community-Antworten (3)

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merlin

26.04.2005 um 09:07 Uhr

Also bei uns war es so, daß der Arbeitsrichter gefragt hat, ob wir die Maßnahme aufheben lassen wollen. Wir haben den Kollegen damals auch behalten

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nidis

26.04.2005 um 15:10 Uhr

Hallo! Ihr könnt gemäß § 23 BetrVG eine Unterlassungsklage beim Arbeitsgericht machen. Was euer AG da macht ist eine grobe Pflichtverletzung nach dem BetrVG.

M
Martin

07.06.2005 um 09:55 Uhr

Hallo Frank, bei uns war dies auch 2x der Fall, beim 2.mal haben wir ihn am 1. Arbeitstag mit dem Personalreferenten zu uns kommen lassen und da der Kollege bereits einen unterschriebenen Vertrag hatte haben wir ihn auf kosten des Arbeitgebers für ein verlängertes Wochenende heimgeschickt. Wir haben dies als Druckmittel für abgelehnte Seminare verwendet, seit dem klappt es.

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