Hallo,
folgendes Problem:

Es liegt eine Anhörung zur fristgerechten Kündigung vor. Zwei Tage nach der Übergabe gibt der zuständige Personalreferent einen Nachtrag zur Kündigung (angeblich: zusätzliche Erkenntnisse) an den Vorsitzenden. Wie sieht es mit der Frist zur Stellungnahme aus?
1. Die Frist der eigentlichen Anhörung bleibt unverändert.
2. Die Frist des Nachtrages verlängert nicht oder beeinflußt nicht die Frist der eigentlichen Anhörung.
Habe ich Recht mit der obrigen Annahme? Oder: Gibt es durch den Nachtrag eine zweite Kündigungsanhörung mit eigene Fristen?

Wir wollen keinen Fehler beim Widerspruch machen.