Feiertagsarbeit/-bezahlung
MA arbeitet am Feiertag 3 Std.bekommt die Zeit bezahlt, andere die nicht arbeiten bekommen wochenanteilige Zeit von 5 Std. bezahlt. Was kann man machen?
Community-Antworten (6)
22.04.2005 um 14:57 Uhr
Das hab ich jetzt ehrlich gesagt nicht verstanden
22.04.2005 um 15:21 Uhr
Feiertage werden grundsätzlich bezahlt (bei 30 Std-Vertrag 5 Std. bei 6-Tage-Woche), der Kollege ist extra für 3 Std. hereingekommen, jetzt werden ihm nur 3 Std. bezahlt.
22.04.2005 um 15:56 Uhr
Ich habe es auch nicht verstanden.
Bekommt er nun 2 Stunden weniger bezahlt, als die, die nicht gearbeitet haben ?
22.04.2005 um 16:03 Uhr
ja es ist so, find ich ungerecht
22.04.2005 um 19:36 Uhr
Ich würde aus dem Stegreif mal einen Blick in das Entgeldfortzahlungsgesetz werfen, ob und was hier zu Feiertagsbezahlung steht.
23.04.2005 um 18:25 Uhr
Hallo!
Es mag dir ungerecht erscheinen, aber gemäß § 11 AZG wird dieser Kollege einen Ersatzruhetag -also einen anderen freien Tag!- bekommen, der dann mit dem entsprechenden Stundenwert zu versehen sein wird (wahrscheinlich dann 5 Std.) Und dann hat er drei Stunden mehr bezahlt bekommen. Allerdings hat er in diesen auch gearbeitet ...
Verwandte Themen
TV und Öffnungsklausel zur BV
ÄlterHallo an Alle, habe als BRV mal eine Frage. Im HTV wurde im § 10 Mehrarbeit Punkt 5 folgendes geregelt: Die MBR des BR sind entsprechend zu beachten und Einzelheiten, wie u.a. Zuschläge, in einer
Feiertagsarbeit Pflicht?
ÄlterHallo. Wir haben in unserer Firma wegen hohem Auftragsgseinkommens dem Antrag auf Feiertagsarbeit zugestimmt und in unserem Beschluss darauf hingewiesen,das die Zustimmung auf einer Freiwilligkeit der
Überstunden/Feiertagsarbeit - Feiertagsarbeit als Überstunden?
ÄlterHallo, wir sind ein Callcenter Betrieb, unsere Arbeitszeit beträgt 42 Stunden die Woche, die Stunden werden auf 5 Tage verteilt, die Arbeitswoche geht von Montag bis Sonntag. Wir arbeiten auch an
Verhinderung von Feiertagsarbeit - Möglichkeiten, die Sondergenehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes für Feiertagsarbeit zu verhindern?
ÄlterLiebe Kollegen, obwohl wir ein ganz normales Industrieunternehmen (ohne besondere Bedingungen) sind, holt sich unsere GF jedes Jahr vom Gewerbeaufsichtsamt eine Sondergenehmigung für Feiertagsarbeit
Betriebsvereinbarung Sonn- und Feiertagsarbeit
ÄlterFolgender Sachverhalt: Einer Firma wurde durch behördlicher Bewilligung die Beschäftigung von AN an Sonn- und Feiertagen bewilligt. Die Bewilligung wurde aufgrund der unzumutbaren Beeinträchtigung