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Feiertagsarbeit/-bezahlung

K
Kurt
Jan 2018 bearbeitet

MA arbeitet am Feiertag 3 Std.bekommt die Zeit bezahlt, andere die nicht arbeiten bekommen wochenanteilige Zeit von 5 Std. bezahlt. Was kann man machen?

1.25106

Community-Antworten (6)

M
merlin

22.04.2005 um 14:57 Uhr

Das hab ich jetzt ehrlich gesagt nicht verstanden

K
Kurt

22.04.2005 um 15:21 Uhr

Feiertage werden grundsätzlich bezahlt (bei 30 Std-Vertrag 5 Std. bei 6-Tage-Woche), der Kollege ist extra für 3 Std. hereingekommen, jetzt werden ihm nur 3 Std. bezahlt.

R
Rollie

22.04.2005 um 15:56 Uhr

Ich habe es auch nicht verstanden.

Bekommt er nun 2 Stunden weniger bezahlt, als die, die nicht gearbeitet haben ?

K
Kurt

22.04.2005 um 16:03 Uhr

ja es ist so, find ich ungerecht

R
Rollie

22.04.2005 um 19:36 Uhr

Ich würde aus dem Stegreif mal einen Blick in das Entgeldfortzahlungsgesetz werfen, ob und was hier zu Feiertagsbezahlung steht.

G
G.Nau

23.04.2005 um 18:25 Uhr

Hallo!

Es mag dir ungerecht erscheinen, aber gemäß § 11 AZG wird dieser Kollege einen Ersatzruhetag -also einen anderen freien Tag!- bekommen, der dann mit dem entsprechenden Stundenwert zu versehen sein wird (wahrscheinlich dann 5 Std.) Und dann hat er drei Stunden mehr bezahlt bekommen. Allerdings hat er in diesen auch gearbeitet ...

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