Erstellt am 22.04.2005 um 12:57 Uhr von merlin
Das hab ich jetzt ehrlich gesagt nicht verstanden
Erstellt am 22.04.2005 um 13:21 Uhr von Kurt
Feiertage werden grundsätzlich bezahlt (bei 30 Std-Vertrag 5 Std. bei 6-Tage-Woche), der Kollege ist extra für 3 Std. hereingekommen, jetzt werden ihm nur 3 Std. bezahlt.
Erstellt am 22.04.2005 um 13:56 Uhr von Rollie
Ich habe es auch nicht verstanden.
Bekommt er nun 2 Stunden weniger bezahlt, als die, die nicht gearbeitet haben ?
Erstellt am 22.04.2005 um 14:03 Uhr von Kurt
ja es ist so, find ich ungerecht
Erstellt am 22.04.2005 um 17:36 Uhr von Rollie
Ich würde aus dem Stegreif mal einen Blick in das Entgeldfortzahlungsgesetz werfen, ob und was hier zu Feiertagsbezahlung steht.
Erstellt am 23.04.2005 um 16:25 Uhr von G.Nau
Hallo!
Es mag dir ungerecht erscheinen, aber gemäß § 11 AZG wird dieser Kollege einen Ersatzruhetag -also einen anderen freien Tag!- bekommen, der dann mit dem entsprechenden Stundenwert zu versehen sein wird (wahrscheinlich dann 5 Std.)
Und dann hat er drei Stunden mehr bezahlt bekommen. Allerdings hat er in diesen auch gearbeitet ...