Betriebsausflug nach 24-Std.-Bereitschaftsdienst möglich ?
Hallo, ich mache Bereitschaftsdienst in einer Klinik, und zwar 24 Stunden am Stück.
Normalerweise muss ich dann wegen Arbeitszeitgesetz eine Pause von der Arbeit in derselben Länge haben, habe also dann 24 Stunden frei.
Nun wird demnächst ausgerechnet an dem "freien" Tag der Betriebsausflug stattfinden. Ich bin um 7.00 Uuhr morgens mit dem BD fertig, der Bus fährtum 8.00 Uhr los.
Da ich ja sowieso frei hätte, könnte ich an diesem Tag doch mit zum Auslug ?
Jetzt ist es aber so, dass in unserem TV ( TVöD) festgelegt ist, dass die Zeiten des Betriebsausflugs Arbeitszeit sind.
Jetzt bin ich unsicher - kann ich nun mit oder nicht ?
Gilt der Tag dann auch bei mir als Arbeitszeit und ich bin unfallversichert während des Ausflugs oder kann ich wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Pause nicht mit ?
Wenn ich auf die Anrechnung der Stunden verzichte, wie ist es dann mit der Unfallversicherung?
Vielen Dank!
Community-Antworten (4)
26.04.2018 um 18:45 Uhr
Ob es Arbeitszeit ist, wird durch das Arbeitszeitgesetz und die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung bestimmt. Der Tarifvertrag kann hier lediglich die davon unabhängige Vergütungspflicht regeln. Insofern sollte es unbedenklich sein wenn der Arbeitgeber diese Zeit zu vergüten hat, obwohl es vermutlich im rechtlichen Sinne keine Arbeitszeit ist.
Für die gesetzliche Unfallversicherung spielt das dann wieder überhaupt keine Rolle.
27.04.2018 um 21:25 Uhr
Gerimsel Jetzt ist es aber so, dass in unserem TV (TVöD) festgelegt ist, dass die Zeiten des Betriebsausflugs Arbeitszeit sind. Sei doch so nett und nenne mal den Paragraphen des TVöD in dem das steht.
27.04.2018 um 21:39 Uhr
PS: Im Übrigen MUSST du laut ArbZG Paragraph 7 Abs. 9 nicht 24 sondern 11 Std. Ruhezeit einhalten, nur mal so am Rande erwähnt.
29.04.2018 um 14:22 Uhr
Tja schade auch, dass hier gar nichts mehr kommt von Gerimsel. Hab ich mir aber fast gedacht!
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