W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Feiertag/Werktag

A
Andi253
Mai 2018 bearbeitet

Hallo ihr lieben,

da am 1. Mai Feiertag ist, will mein Chef nächste Woche Samstag arbeiten. Samstag ist in der Regel bei uns kein Arbeitstag und durch BV mitbestimmungspflichtig. Da durch Feiertag der Dienstag als Werktag wegfällt, ist er der Meinung durch Samstag auf fünf Arbeitstage kommen zu können. Wir als BR sind der Meinung, der Mitarbeiter kann ja nichts dafür, dass ein Feiertag in dieser Woche liegt. Da der Feiertag mit acht Stunden dem Zeitkonto gutgeschrieben wird, hat der Mitarbeiter Mo - Fr seine 40 Stunden "abgegolten". Wie seht ihr das?

53107

Community-Antworten (7)

N
Nordling

26.04.2018 um 09:57 Uhr

Da ich eure Branche nicht kenne schlage ich vor, Du schaust einmal ins ArbZG, §§ 9-12. Dort ist der Umgang mit Sonn- und Feiertagsarbeit geregelt. Vielleicht hilft euch das etwas weiter denn ich bin der Meinung er kann nicht einfach Feiertage nach- oder vorarbeiten lassen

A
Andi253

26.04.2018 um 10:10 Uhr

Ok. Danke für den Tipp. Die Branche ist die Logistik.

P
Pjöööng

26.04.2018 um 13:35 Uhr

Nordlings Tipp geht ja wohl in die falsche Richtung, da es ja gar nicht um Feiertagsbeschäftigung geht.

Der Feiertag ist arbeitsfrei, aber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zu entlohnen. Das scheint ja auch bei Euch unstrittig zu sein.

Damit hat der Arbeitnehmer am Freitag Abend auch seine Pflicht und Schuldigkeit getan.

Was der Arbeitgeber aber ggf. machen kann: Für Samstag Mehrarbeit anweisen. Der BR hat dabei mitzubestimmen.

N
Nordling

26.04.2018 um 14:52 Uhr

@ Pjöööng: Es ging bei meiner Antwort nicht um die Feiertagsbeschäftigung als solche sondern eher um Definition und Ausnahmen damit feststellbar ist ob nicht irgend eine Ausnahme das Verhalten des AG untermauert. Da ich nicht wusste welcher Berufszweig gemeint ist und ich daher keine Kenntnis über evtl. Ausnahmeregelungen hatte, bezog sich meine Antwort erst einmal auf einen allgemeinen Überblick.

M
Moreno

26.04.2018 um 15:06 Uhr

Es geht hier doch nur darum ob der BR die Überstunden für den Samstag genehmigt und da muss Euch der AG eben überzeugen, dass dies notwendig ist. Die Meinung, dass man trotz Feiertag auf 5 Arbeitstage kommen muss ist natürlich völliger Quark!

R
rako1966

26.04.2018 um 15:38 Uhr

Letztlich zählt was im Arbeitsvertrag, TV und/oder BV als regelmäßiger Arbeitstag gilt. Wie Du sagst "Samstag ist in der Regel bei uns kein Arbeitstag und durch BV mitbestimmungspflichtig", warum sollte etwas anderes gelten, wenn einer der regelmäßigen Arbeitstage auf einen Feiertag fällt?

P
Pjöööng

26.04.2018 um 15:38 Uhr

Nordling, wenn es Dir nicht um Feiertagsbeschäftigung ging, warum hast Du dann den Blick ins ArbZG, §§ 9-12 empfohlen?

Ihre Antwort