Hallo zusammen,

unser Vorgänger, eine MAV, hat mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung "Arbeitszeit" geschlossen, nach der ein Stundenguthaben, das mehr als 10 Stunden beträgt, einen Monat nach dem Ende eines Quartals gestrichen wird. Wir als Betriebsrat wollten diese Vereinbarung schon einmal angehen, haben aber wegen des erheblichen Gegenwindes aus der Belegschaft davon abgesehen. Der Gegenwind erfolgt nur, weil die Kolleginnen und Kollegen befürchten, bei einer Neuregelung nicht mehr freitags um 12:00 Uhr Feierabend machen zu können. (was die meisten ohnehin nicht tun, aber man liebt die Möglichkeit.)

Ganz abgehakt haben wir das Thema noch nicht, insbesondere, weil nach einer Fusion zwei unterschiedliche Arbeitszeitmodelle im Betrieb vorliegen. Eine Frage, die wir bisher nicht abschließend klären konnten ist: Ist eine solche Regelung, also das Zurückstreichen auf 10 Stunden, überhaupt zulässig?