Hallo zusammen.
Bei uns im Geschäft kommt es vor das Kassiererinnen geringfügig je nach Bedarf Überstunden aufbauen können. Alles was über 10 Stunden geht wird am quartalsende ausgezahlt. Den Kassiererinnen stehen in der Woche 2 freie Tage zu. Seid geraumer Zeit prüft unser Betriebsrat die Planung der Kassen. Soweit ok. Problem ist aber das sie nun Pläne nicht mehr genehmigen in dehnen Mitarbeiter zu ihren 2 freien Tagen einen Tag Überstunden abbauen wollen. Obwohl kein Bedarf für eine weitere Kasse ist und der Mitarbeiter den Abbau wünscht. Ziel ist laut BR dem AG zu zeigen das mehr Personal benötigt wird. Was in meinen Augen genau das Gegenteil ist. Denn der AN hat doch das Recht seine geleisteten Überstunden im Einvernehmen mit dem AG abzufeiern. Hat der BR da wirklich das Recht das zu untersagen. Oder übersteigt er da seine Kompetenz. Von Arbeitnehmerinteresse kann hier keine Rede mehr sein. Da auch keine Mehrbelastung anderer Arbeitnehmer entsteht da genug Kassiererinen anwesend sind.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.